Frage: Verteilung von abgewiesenen Asylbewerbern auf die Kantone

– Trifft es zu, dass Standortkantone von Bundeszentren, namentlich von Bundesausreisezentren, Asylbewerber die ausgeschafft werden, nicht aber ausgeschafft werden können, dem Standortkanton des jeweiligen Ausreisezentrums zugeteilt werden? – Bleiben diejenigen, die nicht rückgeführt werden können im Ausreisecenter, oder werden sie auf die Gemeinden verteilt?   Zur Frage auf parlament.ch