Frage: Verteilung von abgewiesenen Asylbewerbern auf die Kantone

– Trifft es zu, dass Standortkantone von Bundeszentren, namentlich von Bundesausreisezentren, Asylbewerber die ausgeschafft werden, nicht aber ausgeschafft werden können, dem Standortkanton des jeweiligen Ausreisezentrums zugeteilt werden?

– Bleiben diejenigen, die nicht rückgeführt werden können im Ausreisecenter, oder werden sie auf die Gemeinden verteilt?

 

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NR Marcel Dettling
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