Votum: Stärkung der Wertschöpfung beim Käse

Motion WAK-NR: Stärkung der Wertschöpfung beim Käse

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich einmal mehr mit den schlechten Milchpreisen für unsere Bauernfamilien auseinandergesetzt. Verschiedene Standesinitiativen betreffend Milch wurden in der WAK-NR behandelt, fanden aber keine Mehrheit. Allerdings war sich die WAK-NR grossmehrheitlich einig, dass vor allem bei der Verkäsungszulage Handlungsbedarf besteht. Deshalb haben wir heute diese Kommissionsmotion zu behandeln.

Worum geht es? Die Verkäsungszulage ist ein zentrales Instrument der Schweizer Agrarpolitik. Die Zulage wurde mit der neuen Milchmarktordnung auf den 1. Mai 2000 eingeführt. Auf den gleichen Zeitpunkt wurden sämtliche Preis- und Absatzgarantien im Milchmarkt aufgehoben. Die Verkäsungszulage dient insbesondere als Ersatz für den Grenzschutz beim Käse gegenüber der EU. Im Rahmen des bilateralen Käseabkommens wurde der Grenzschutz beim Käse gegenüber der EU vollständig abgebaut.

Die Zulage wird für jedes Kilogramm verkäste Milch entrichtet. Die Verkäsungszulage ist elementar für die wirtschaftlich wichtige Käsebranche. Die aktuelle Ausgestaltung der Verkäsungszulage hat unerwünschte Nebenwirkungen. Sie gibt einen zu starken Anreiz zur Produktion von tiefpreisigem Käse mit tiefem Fettgehalt. Es braucht daher Anpassungen. Die Ausgestaltung der Zulage ist so anzupassen, dass die Wertschöpfung gefördert wird und eine faire und korrekte Preisgestaltung gesichert ist.

Zwar hat der Bundesrat per 1. Januar 2014 einen Mindestfettgehalt für zulagenberechtigten Käse eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt muss ein Käse einen Fettgehalt in der Trockenmasse von mindestens 150 Gramm pro Kilogramm aufweisen, damit die Zulage für verkäste Milch ausgerichtet wird. Diese Anpassung war zwar wichtig, ist aber nicht ausreichend. Selbst mit dem heute geltenden Mindestfettgehalt wird die Produktion von wertschöpfungsschwachem Käse mit tiefem Fettgehalt übermässig gefördert. Dieser tiefpreisige Käse wird oft exportiert und bringt auf den Exportmärkten das ganze Preisniveau für Schweizer Käse und damit auch die Milchpreise für die Produzenten in unserem Land unter Druck. Der Bundesrat sieht das Problem ebenfalls. In der Stellungnahme zur Motion schreibt er: «Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zulage für verkäste Milch zu Fehlanreizen führen kann.»

Diese Motion will das Problem genau hier zielgerichtet angehen. Sie fordert einerseits eine stärkere Abstufung der Zulage nach Fettgehalt. Für allfällige Spezialprodukte können Ausnahmen gemacht werden. Zudem fordert die Motion, dass die Zulage nur ausbezahlt wird, wenn dem Produzenten für die Milch ein minimaler Milchpreis bezahlt wird. Mit dieser Preisvorgabe können schädliches Preisdumping und unfairer Wettbewerb unterbunden werden. Dies ist auch im Sinne des bilateralen Käseabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Verarbeitern, welche sich nicht an diese Regeln halten, ist im übergeordneten Interesse und im Interesse der Glaubwürdigkeit die Auszahlung der Zulage zu verweigern. Zudem fordert die Motion die Schaffung von Transparenz über die Einhaltung von Preisvorgaben.

Die Anpassung kann der Bundesrat auf Verordnungsebene vornehmen. In Artikel 38 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes steht: «Die Zulage beträgt 15 Rappen abzüglich des Betrages der Zulage für Verkehrsmilch nach Artikel 40. Der Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Zulage fest.» Der Bundesrat hat daher die Kompetenz, rasch zu handeln.

Die WAK-NR ist der Meinung, dass die geforderten Massnahmen dringend notwendig sind. Die Motion ist im Sinne der Qualitäts- und Mehrwertstrategie der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und fördert die Wertschöpfung.

Die Kommission hat dem Anliegen mit 16 zu 4 Stimmen zugestimmt.

Link zum Votum auf parlament.ch

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NR Marcel Dettling
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