Die Detailberatung in der Kommission verlief weniger harmonisch als die Eintretensdebatte. Auf der einen Seite lagen uns die verschiedenen Aufstockungen gemäss dem Beschluss des Ständerates vor, und zwar beim Entwurf 3 um 13 Millionen Franken auf 246 Millionen Franken, beim Entwurf 5 um 12,7 Millionen Franken. Auf der anderen Seite lag uns das Schreiben der Finanzkommission vor, welche uns eindringlich bat, aufgrund der sehr angespannten Finanzlage beim Bund auf sämtliche vom Ständerat beschlossenen Aufstockungen zu verzichten und dem Bundesrat zu folgen.

Zu den Details:

Bei den Bundesbeschlüssen 1 und 2 folgt die Kommission einstimmig dem Ständerat.

Beim Bundesbeschluss 3 über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus erachtet es die Mehrheit der Kommission aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes als fahrlässig, weitere Aufstockungen vorzunehmen. Denn der Bundesrat hat für die Periode 2024-2027 im Vergleich zur vorherigen Periode bereits eine Aufstockung vorgenommen. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat auf demselben Niveau verharren würde. Bei Schweiz Tourismus wird mit dem bundesrätlichen Entwurf eine Aufstockung um 3 Millionen Franken beantragt, und zwar von 230 auf 233 Millionen Franken. Der Ständerat und die Minderheit Regazzi möchten noch weiter aufstocken. Das lehnt die Mehrheit der Kommission ab. Die Minderheit Regazzi möchte dem Ständerat folgen, da der Tourismus viele Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung angehen müsse und auch die Nachwehen von Covid noch spürbar seien. Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und auf eine weitere Aufstockung zu verzichten.

Beim Bundesbeschluss 4 über die Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2024-2031 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik empfiehlt die Kommission einstimmig, dem Bundesrat zu folgen.

Beim Bundesbeschluss 5 über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung beantragt der Bundesrat, weitere Einlagen in diesen Fonds vorzunehmen. Für die Jahre 2024 bis 2031 beantragt er dafür 217,3 Millionen Franken. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Fonds auch mit 150 Millionen Franken noch ausreichend geäufnet wäre. Ausserdem trage man so der angespannten Finanzlage des Bundes Rechnung, ohne dass es Einschränkungen beim Fonds gebe.

Der Ständerat möchte den Zahlungsrahmen gar auf 230 Millionen Franken erhöhen. Das stiess in der Kommission auf wenig Gegenliebe und wurde nicht unterstützt. Eine Minderheit beantragt aber, bei der Variante des Bundesrates zu bleiben, weil diese bereits zu einer Reduktion des Fonds führen [PAGE 1550] werde und weil mit der Variante der Kommissionsmehrheit die gesetzlichen Ziele nicht erreicht werden könnten.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der WAK-N, der Kürzung auf 150 Millionen Franken zuzustimmen.

Beim Bundesbeschluss 6 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2024-2027 hat der Ständerat einen neuen Artikel eingefügt, welcher in unserer Kommission eingehend diskutiert wurde. Es geht darum, dass die exportorientierte Land- und Ernährungswirtschaft bei der Überwindung technischer Handelshemmnisse berücksichtigt wird. Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Ergänzung des Ständerates, da es für den Nahrungsmittelbereich von grosser Bedeutung ist, dass dieser Zusatz eingefügt wird. Eine Minderheit unterstützt die Variante des Bundesrates bzw. möchte diese Ergänzung nicht aufnehmen.

Beim Bundesbeschluss 7 über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz unterstützt die Mehrheit klar den Entwurf des Bundesrates mit einem Zahlungsrahmen von 18,5 Millionen Franken. Eine Minderheit ist der Ansicht, man solle den Betrag halbieren, da die Standortpromotion der Schweiz den anderen Standorten schade und ihnen somit Steuersubstrat wegnehme. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern bereits heute sehr wenig Geld für die Standortpromotion ausgibt und dass wir schlecht beraten sind, wenn wir diese bescheidenen Mittel noch kürzen. Im Sinne der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diese Kürzung nicht vorzunehmen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, bei den Bundesbeschlüssen 1, 2, 3, 4 und 7 dem Bundesrat zu folgen, beim Bundesbeschluss 5 eine Kürzung auf 150 Millionen Franken vorzunehmen und beim Bundesbeschluss 6 der Ergänzung des Ständerates zuzustimmen, dies alles im Sinne einer starken Standortförderung.

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