Standortförderung 2024-2027

Die Standortförderung des Bundes ist ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Schweizer Volkswirtschaft zu erhalten und zu steigern. Um mit den Instrumenten der Standortförderung 2024-2027 fortzufahren und sie weiterentwickeln zu können, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament sechs Finanzierungsbeschlüsse im Gesamtumfang von 646,13 Millionen Franken. Es geht um folgende Finanzierungsbeschlüsse:

1.[NB]Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2024-2027;

2.[NB]Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) für die Jahre 2024-2027;

3.[NB]Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2024-2027;

4.[NB]Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung;

5.[NB]Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2024-2027;

6.[NB]Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2024-2027;

7.[NB]Bundesbeschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2024-2031 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik.

Am 28. August 2023 hat sich Ihre Kommission ausgiebig mit dem Geschäft auseinandergesetzt.

Bereits am 14. Juni 2023 hat der Ständerat die Vorlage beraten. Er ist auf die Vorlage eingetreten und hat verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen. So hat der Ständerat beim Zahlungsrahmen für Schweiz Tourismus eine Aufstockung um 13 Millionen Franken auf neu 246 Millionen Franken beschlossen. Beim Bundesbeschluss 5 hat der Ständerat ebenfalls eine Änderung am Entwurf des Bundesrates beschlossen: Beim Zahlungsrahmen für weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung wurde eine Erhöhung um 12,7 Millionen Franken auf neu 230 Millionen Franken beschlossen. Weiter hat der Ständerat beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung eine Anpassung vorgenommen: Es wurde ein Artikel mit dem Zusatz zur Berücksichtigung der exportorientierten Land- und Ernährungswirtschaft ergänzt.

Am 15. August 2023 hat die Finanzkommission, das finanzpolitische Gewissen des Parlamentes, einen Mitbericht zuhanden der WAK-N verabschiedet. Darin verweist die Finanzkommission auf die äusserst angespannte Lage der Finanzen beim Bund. Trotz einschneidender Sparmassnahmen gibt es einen Bereinigungsbedarf in den Finanzplanjahren 2025-2027, und zwar von 700 Millionen Franken im Jahr 2025, von 300 Millionen Franken im Jahr 2026 und von sogar 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2027. Deshalb hat uns die Finanzkommission eindringlich gebeten, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten und auf die vom Ständerat beschlossenen Aufstockungen zu verzichten. Dies zur Ausgangslage in unserer Kommission.

In der Kommission war das Eintreten auf alle Bundesbeschlüsse unbestritten, ausser bei Bundesbeschluss 5. Die Wichtigkeit der Standortförderung fand in der Kommission breite Zustimmung. Gerade der Tourismus ist in der Schweiz ein äusserst wichtiger Wirtschaftszweig, in vielen Bergregionen ist er sogar der wirkliche Wirtschaftsmotor. Im Berggebiet wird jeder fünfte Franken damit verdient. 25 Prozent der Arbeitsplätze sind dort im Tourismus zu finden, in gewissen Regionen sogar weit über 50 Prozent.

Neben der Digitalisierung ist die nachhaltige Entwicklung als Schwerpunkt in der Botschaft des Bundesrates aufgeführt. Einige Beispiele: Gerade im Tourismus wird deshalb die Ganzjährigkeit angestrebt, um die Saisonalität zu durchbrechen. Auch soll beispielsweise eine bessere geografische Verteilung angestrebt werden, weg von Hotspots. Weiter soll die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Wir beantragen dem Nationalrat, auf die Vorlage einzutreten. Zu den einzelnen Beschlüssen werde ich mich in der Detailberatung äussern.

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NR Marcel Dettling
Jessenenstr. 110
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