Wie Sie gehört haben, möchte Frau Python mit dieser parlamentarischen Initiative einen neuen Artikel 27 Absatz 3 im Landwirtschaftsgesetz einfügen, und sie möchte vor allem eine neue Ombudsstelle schaffen. Sehr viel von dem, was der Minderheitssprecher und die Vertreterin von Frau Python vorhin gesagt haben, ist richtig. Sie möchten der Landwirtschaft helfen. Das möchte die Kommission auch. Die Frage ist nur, auf welchem Weg. Führt diese parlamentarische Initiative zum Ziel?

Wir haben in der Schweiz die Bauern. 80 Prozent ihres Umsatzes erzielen sie mit dem Verkauf ihrer Produkte. 20 Prozent machen die ebenfalls wichtigen Direktzahlungen aus, insbesondere diejenigen für nicht marktfähige Leistungen. 1970 kamen 55 Prozent des Konsumentenfrankens beim Bauern an, heute sind es noch 25 Prozent. Im Rahmen der Teuerung der letzten beiden Jahre sind die Lebensmittelkosten für die Konsumenten um 3 Milliarden Franken gestiegen, gerade einmal 700 Millionen Franken sind bei den Bauern angekommen. Zusätzlich blieben die Bauern auf 300 Millionen Franken ungedeckten Kosten sitzen. Zurzeit liegt der Stundenlohn in der Landwirtschaft bei brutto 17 Franken.

Agroscope hat vor Kurzem die neuesten Zahlen für das Jahr 2022 herausgegeben. Diese sind sehr negativ, vor allem für das Berggebiet: minus 6,8 Prozent bei den Einkommen. Der Handlungsbedarf ist also unbestritten, auch in der Kommission. Was die beiden Vorredner aber verschwiegen haben, ist, dass wir in der Schweiz bereits Instrumente haben, auf die man zurückgreifen kann, sobald es nicht funktioniert. Wir haben die Wettbewerbskommission, und wir haben den Preisüberwacher. Es existieren also bereits zwei unterschiedliche Stellen, an die man sich als Produzent wenden kann, wenn es ein Problem gibt. Beim Preisüberwacher können Sie, wie schon geschehen, gewisse Preispolitiken beanstanden. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Mehrheit der Kommission, braucht es diese Ombudsstelle nicht.

Wir haben jetzt heute Nachmittag und am letzten Donnerstag mehrere Stunden über das Budget debattiert. Überall müssen wir sparen. Hier kann ich Ihnen sagen: Diese Stelle können Sie mit gutem Gewissen einsparen, die braucht es nicht, weil wir eben den Preisüberwacher und die Wettbewerbskommission haben. Aber es stimmt: Es gibt in der Schweiz 48[NB]344 Bauern, und 70 Prozent der Lebensmittelproduzenten stehen zwei Abnehmern gegenüber. Es gibt also eine gewisse Marktmacht. Bei der Milch sieht es nicht viel besser aus: Es gibt 17[NB]000 Milchproduzenten und vier grosse Abnehmer. Hier besteht also eine Marktdominanz.

Nun, das hat die Kommission auch gesehen, und deshalb hat sie der parlamentarischen Initiative Pasquier-Eichenberger, die eben mehr Transparenz fordert und auch die Marktbeobachtung ausbauen will, Folge gegeben. Ausserdem ist beim Bundesrat ein Postulatsbericht zur Wettbewerbssituation in Arbeit, der voraussichtlich dieses Jahr veröffentlicht werden soll. Das unterstützt die Mehrheit der Kommission. Diesen Weg müssen wir gehen. Eine Ombudsstelle brauchen wir hierfür aber nicht.

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Python mit 15 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben. Ich bitte Sie, ihr ebenfalls keine Folge zu geben.

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