Die Motion will zwei Sachen: Zum einen verlangt sie, die Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau vom 1.[NB]Januar 2024 auf den 1.[NB]Januar 2025 zu verschieben. Zum andern will Ständerätin Friedli mit ihrer Motion, dass auch bestehende Massnahmen angerechnet werden können, um mehr Effizienz und eine breitere Akzeptanz zu erreichen. Die Motion wurde am 15.[NB]Juni 2023 eingereicht. Der Ständerat hat sie am 28.[NB]September dieses Jahres mit 30 zu 9 Stimmen deutlich angenommen.

Die Einführung dieser Massnahme wurde bereits vom 1.[NB]Januar 2023 auf den 1.[NB]Januar 2024 verschoben, wegen des Krieges in der Ukraine und der ungewissen Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit. Eigentlich wäre das auch heute noch Grund genug, die Einführung bis auf Weiteres zu verschieben, denn in der Ukraine herrscht noch immer Krieg. Sehr viele Getreideflächen können deswegen nicht genutzt werden; Tausende Tonnen wertvolles Getreide fehlen so auf dem Weltmarkt.

Aber die Diskussion in der Kommission war eine andere. Heute muss jeder Bauer in der Schweiz 7 Prozent ökologische Ausgleichsflächen auf seinem Betrieb ausweisen. Die Schweizer Bauern sind gut, sie sind sogar sehr gut, denn sie weisen im Schnitt 19 Prozent ökologische Ausgleichsflächen aus. Die Schweizer Bauern machen also dreimal mehr für die Biodiversität, als vom Staat gefordert wird. 43 Prozent dieser Flächen erreichen die Qualitätsstufe II, und 78 Prozent aller Flächen sind sogar vernetzt.

All das genügt dem Staat aber nicht. Er will noch mehr, noch viel mehr. Das Parlament hat entschieden, dass nochmals zusätzlich 3,5 Prozent der Ackerflächen als Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden werden müssen.

Bio Suisse hat diese Forderung von Anfang an unterstützt, bis es in die Umsetzung ging. Da haben sie plötzlich bemerkt, dass ganz viele ökologische Leistungen der Biobauern gar nicht angerechnet werden. Deshalb forderten sie im Frühjahr 2023, die Einführung um ein Jahr zu verschieben, bis geklärt ist, was nun angerechnet werden kann und was nicht. Anhand von Praxisbeispielen sieht man, dass die Anforderungen an einem warmen Bürotisch kreiert wurden und nicht auf dem Feld. So können beispielsweise Hecken, welche als äusserst wertvoll für die Biodiversität gelten, nicht angerechnet werden, auch wenn sie direkt am Acker liegen. Auch Untersaaten, Agroforst und Obstbäume werden unverständlicherweise nicht angerechnet.

Als Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen sollen, zusätzlich zu den Typen gemäss Artikel 14a Absatz 2 der Direktzahlungsverordnung, die Biodiversitätsförderflächentypen extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen und Uferwiesen anrechenbar sein. Auch die Gesamtbetrieblichkeit des Biolandbaus, insbesondere der vollständige Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger, die Teilnahme an Massnahmen wie denjenigen der Knospe oder am Punktesystem der IP-Suisse, über 20 Prozent Grünlandanteil auf Biobetrieben und ein hoher Anteil an Biodiversitätsbodenfläche in der Qualitätsstufe II auf dem Gesamtbetrieb werden nicht angerechnet, sollen aber angerechnet werden können.

Ein gravierender Mangel ist aber auch, dass Massnahmen in laufenden Projekten nicht berücksichtigt worden sind. [PAGE 2190] Dazu gehören Vernetzungsprojekte oder Landschaftsqualitätsmassnahmen in Ackerbaugebieten. Ebenfalls stellt sich die Frage der Berechnungsbasis für die 3,5 Prozent, die selbst Agridea fehlerhaft wiedergibt – Stichwort: offene Ackerfläche versus Ackerfläche. Falls die Ackerfläche als Basis genommen wird, werden auch der Einbezug von wertvollen Elementen wie Kunstwiesen und der Verzicht auf Herbizide oder besondere Mischungen nicht berücksichtigt. So stellte Bio Suisse im Frühjahr 2023 zwei Forderungen: erstens die Verschiebung der Einführung der Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis vom 1.[NB]Januar 2024 auf den 1.[NB]Januar 2025, zweitens die Überprüfung der Berechnungsgrundlage für die 3,5 Prozent.

Genau diese Anliegen von Bio Suisse nimmt die Motion Friedli Esther auf. Aber es sind noch weitere Gründe aufgeführt: So gab es auch einen grossen Engpass bei der Lieferung von Saatgut, namentlich für Buntbrachen. Die Branche war gar nicht ausreichend auf diese grosse Nachfrage vorbereitet. So konnten gar nicht alle geforderten Flächen angelegt werden, da das Saatgut fehlte.

In der Kommission wurde aber auch darüber diskutiert, ob diejenigen, welche die Forderung nach 3,5 Prozent bereits umgesetzt haben, benachteiligt seien, falls das Parlament sich nun entscheidet, die Massnahme nicht auf den 1.[NB]Januar 2024 einzuführen. Diese Angst ist unbegründet – ich bin gleich am Ende, Herr Präsident -, denn die Natur hat keinen Nachteil und der Landwirt auch nicht; er erhält die Direktzahlungen, wenn er diese Massnahmen umgesetzt hat.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, die Motion Friedli Esther erheblich zu erklären, so wie das der Ständerat auch gemacht hat. Die Kommission hat die Motion Friedli Esther mit 14 zu 9 Stimmen unterstützt.

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