Mit der Motion möchte ich den Bundesrat verpflichten, die Grundlage dafür zu schaffen, dass in der Tierverkehrsdatenbank das Schlachtgewicht und die Taxation gemäss CH-TAX der Tiere erfasst werden und für die letzten zwei Besitzer einsehbar und abrufbar sind. Die Tierverkehrsdatenbank ist nicht nur für die Rückverfolgbarkeit der Tiere eine wichtige Plattform. Von der Geburt bis zum Tod wird alles genauestens transparent abgebildet. Sie ist auch wichtig für die Datentransparenz, dafür, dass die Tierhalter nicht nur die Taxierung, sondern auch das Schlachtgewicht ihres Tieres einsehen können, dies mit dem Ziel, die Tierzucht zu verbessern. Die Schlachtdaten inklusive des Schlachtgewichts werden von den Produzenten benötigt, um zu überprüfen, ob die Qualität ihrer Masttiere marktgerecht und möglichst einwandfrei ist. Sie sind auch wichtig[NB]dafür,[NB]dass[NB]sie[NB]am[NB]Schluss keine Abzüge im Schlachthof haben.
Mangels ausreichender Rechtsgrundlage und aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 wird die Angabe des Schlachtgewichts nicht mehr in der Tierverkehrsdatenbank veröffentlicht; dies, obwohl genau diese Daten früher einsehbar waren und auch weiterhin von den Schlachthöfen erfasst und in die Datenbank eingegeben werden. Dass die gesetzliche Grundlage unzureichend ist, ist offensichtlich und kann mit der vorliegenden Motion korrigiert werden. Die betreffenden Daten, die laut dieser Motion veröffentlicht werden sollen, sind in keiner Weise sensibel. Warum sollte ein Tierhalter, der eine [PAGE 1277] Kuh auf[NB]einem[NB]Markt[NB]vermarktet,[NB]nicht[NB]berechtigt sein, einige Stunden später das Schlachtgewicht zu erfahren? Es gibt keinen Grund, das Schlachtgewicht dem Datenschutz zu unterstellen.
In seiner Antwort stimmt der Bundesrat im Übrigen zu, dass es für die Landwirtschaft wichtig ist, die Daten über das Schlachtgewicht der Tiere und die Ergebnisse der Schlachtkörperklassifizierung einsehen zu können. Begrüssenswert ist, dass er sogar noch weiter gehen möchte als meine Motion, indem er der Meinung ist, das Schlachtgewicht solle allen Personen mitgeteilt werden können, nicht nur den beiden letzten Haltern, wie es meine Motion verlangt. Wenn dies vom Plenum hier so angenommen wird, kann ich dem voll und ganz zustimmen. Der Bundesrat möchte die Pflicht zur Mitteilung des Schlachtgewichts nur auf die grösseren Schlachtbetriebe konzentrieren; auch dem kann ich selbstverständlich zustimmen.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen, damit sie anschliessend im Zweitrat, wie soeben dargestellt, angepasst werden kann. Hier geht es um eine Stärkung der Bauern, es geht um Transparenz. Es kostet keinen Franken mehr, es wird heute schon alles erfasst. Es geht einzig darum, diese Daten dem Produzenten, sprich den Bauern, auch transparent zu machen.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen, damit wir wieder gleich lange Spiesse haben.