Ich spreche hier für die SVP-Fraktion und deklariere noch meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizer Kälbermäster-Verbands, wobei die Kälbermäster von dieser Vorlage zum Teil betroffen sind.
Vielleicht eine Vorbemerkung zur Frage von Frau Birrer-Heimo: Der Unterschied zwischen der Fleischproduktion und der Kartoffelproduktion ist, dass der Staat mit der Versteigerung von Importkontingenten im Jahr 2021 230 Millionen Franken eingenommen hat, 90 Prozent davon betrafen Versteigerungsrechnungen für Kontingentanteile bei Fleisch- und Wurstwaren. Hiervon wird ein kleiner Teil von 6 Millionen Franken bereitgestellt für Marktentlastungsmassnahmen – bereitgestellt mit einer Kann-Formulierung, für den Fall, dass es Verwerfungen am Markt gibt. Denn wir produzieren nicht am Fliessband, wir produzieren mit der Natur.
Kollege Aebi Andreas hat es vorhin gesagt: Es ist sinnvoll, die Kühe auf die Alp zu bringen; auf der Alp haben wir die ökologischste Form von Tierproduktion. Aber es bedingt, dass wir dafür die Abkalbungen im Herbst haben – dann fallen die Kälber im Herbst an, das heisst, sie sind im Frühling schwer. So kann es von Jahr zu Jahr vorkommen, dass wir im März zu viele Kälber auf dem Markt haben. Bei den Kälbern haben wir aber eine Marktsituation mit einer Eigenversorgung von 96 Prozent. Wir haben also keine Überproduktion, aber es kann vorkommen, dass wegen dieser Sömmerung im Herbst im Frühjahr zu viele Kälber auf den Markt kommen. Da macht es Sinn, dass die Marktentlastung greift und dass, anstatt dass das Fleisch weggeworfen wird, dieses Fleisch eingefroren und im Herbst wieder ausgelagert wird.
Das System funktioniert so: Wenn der Preis eine Schwelle unterschritten hat, dann wird eingegriffen. Es betrifft, das kann ich Ihnen auch sagen, vor allem unsere Bergbauern: Diese Produktionsform wird vor allem im Berggebiet betrieben. Die Kälbermast wird vor allem im Berggebiet betrieben. Warum? Hier sind die Erschliessungsstrassen zum Teil schlecht, und die grossen Lastwagen, die die Milch holen kommen, können die Höfe nicht anfahren. Zum Teil sind Seilbahnen die einzige Erschliessung.
Darum macht es Sinn, im Berggebiet eine Kälbermast aufrechtzuerhalten; sie hat für die Berggebiete eine grosse Bedeutung. Ganz schlecht wäre es, wenn wir sie, wie Frau Bertschy es möchte, abschaffen würden. Dies würde zu grossen Einkommensverlusten führen, vor allem bei den Bergbauern. Deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag Bertschy ab.
Die Marktentlastung greift aber eben auch, wenn Sie Unvorhergesehenes haben, wie z. B. bei Covid-19, als plötzlich die Restaurants geschlossen wurden. Bei den Kälbern gehen 50 Prozent der Produktion in die Gastronomie, weshalb wir dort stark von Covid-19 betroffen waren – doch wir konnten rasch reagieren. Dank der Kann-Formulierung im Gesetz konnte das Bundesamt für Landwirtschaft sofort reagieren und sagen: Okay, wir helfen hier mit diesen finanziellen Mitteln. Damit konnte Schlimmeres abgewendet werden.
In diesem Jahr betrifft es den Schweinemarkt, auch das sind noch Auswüchse der Covid-19-Krise. Dank dieses super funktionierenden Systems konnte dem Schweinemarkt ebenfalls geholfen werden – ohne Mehrausgaben! Ich möchte es noch einmal sagen: Durch Versteigerungen von Zollkontingenten beim Fleisch konnten im letzten Jahr Einnahmen für den Staat in Höhe von 231 Millionen Franken erzielt werden. Hiervon wird ein kleiner Teil – 6 Millionen Franken – bereitgestellt, falls es dieses Geld überhaupt braucht; es wird nicht jedes Jahr benötigt. Das gleiche System greift auch bei den Eiern.
Aus diesen Gründen lehnen wir die beiden Minderheitsanträge hier ab, weil das Ganze, wie gesagt, keinen Sinn macht.
Zum Minderheitsantrag Bertschy bei Artikel 70a, zum Erhalt von Direktzahlungen: Wir müssen dafür das Gewässerschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz und das Tierschutzgesetz bereits jetzt einhalten. Frau Bertschy möchte hier nun eine Verschärfung, dass wir für Direktzahlungen auch[NB]noch[NB]das[NB]Natur- und Heimatschutzgesetz einhalten müssen.
Es stimmt nicht ganz, was sie gestern gesagt hat, dass plötzlich der Gewässerschutz nicht mehr gilt, wenn wir ihrem Minderheitsantrag hier nicht zustimmen. Der Gewässerschutz gilt für die Bauern immer, der hat oberste Priorität. Wir können den nicht einfach nicht einhalten, nur weil er hier vielleicht [PAGE 333] nicht noch besonders erwähnt wird. Wir Bauern müssen dieses Gesetz immer, auf jeden Fall einhalten.
Zum Minderheitsantrag Grossen Jürg bei Artikel 70b betreffend die Solaranlagen im Sömmerungsgebiet: Hier hatten wir Diskussionen in der Kommission, und der Bundesrat und auch die Verwaltung haben uns in der Kommission versichert, dass kein Problem bestehe. Es können bereits heute Sömmerungsbeiträge ausbezahlt werden. Also machen wir hier nicht ein Problem, wo keines besteht!
Ich danke Ihnen für die Ablehnung der Minderheitsanträge.