– Verzichtet der Bundesrat in der CO2-Verordnung konsequent auf kostentreibende «Swiss Finish»-Regulierungen?
Im CO2-Gesetz wurde eindeutig beschlossen, dass die Regelungen der Europäischen Union Berücksichtigung finden (vgl. etwa Art. 10 Abs. 4 oder Art. 12 Abs. 4 des CO2-Gesetzes).
– Ist sich der Bundesrat dessen bewusst und verzichtet er in der CO2-Verordnung folglich konsequent auf schärfere, kostentreibende «Swiss Finish»-Regulierungen?
Chronologie:
Mündliche Beantwortung der Frage
17.03.2025
Nationalrat