Der Afghanische Asylbewerber welcher im Kloster Einsiedeln die heilige Madonna geschändet hat, soll angeblich 17 jährig sein. Die Minderjährigkeit hat grosse Auswirkung auf die Bestrafung.
Deshalb stellen sich Fragen:
– Wurde das Alter dieses UMA medizinisch geklärt?
Falls Nein, warum nicht und wird dies nun medizinisch abgeklärt?
– Wie viele UMA die 2024 medizinisch abgeklärt wurden sind tatsächlich volljährig?
(Absolut und prozentual)
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat äussert sich nicht zu konkreten Einzelfällen. Grundsätzlich gilt, eine Altersabklärung folgt gemäss Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Rahmen einer Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien. Gibt es in einem konkreten Fall Hinweise auf eine Volljährigkeit des Asylsuchenden, wird ein Altersgutachten eingeholt. Im Zusammenhang mit Straftaten können die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zudem jederzeit ein Altersgutachten anordnen.
Rund 2’230 Asylsuchende haben 2024 angegeben, unbegleitete Minderjährige zu sein. Bei rund 630 Fällen wurde die Altersangabe medizinisch abgeklärt. In rund 300 Fällen (48%) wurde aufgrund der Abklärungen eine Volljährigkeit bestimmt.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
16.12.2024
Nationalrat