20.247212 Maghreb : negativer Asylentscheid, kriminell und trotzdem in der Schweiz

Antwort des Bundesrates:

Antwort 1 und 2: Die Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten im Bereich der Rückübernahme funktioniert gut. Die Schweiz verfügt über ein Rückübernahmeabkommen mit Tunesien und Algerien. Die Zusammenarbeit mit Marokko funktioniert ebenfalls, auch wenn kein Abkommen besteht. Bei weggewiesenen Personen, die über gültige Identitätsdokumente verfügen, kann die Ausreise sehr rasch organisiert werden. In allen anderen Fällen müssen die betreffenden Personen zunächst vom jeweiligen Herkunftsstaat identifiziert werden, erst danach kann die Ausreise eingeleitet werden.

 

Die gute Zusammenarbeit spiegelt sich in den Statistiken wider: 2023 organisierte die Schweiz die Rückkehr von 616 Staatsangehörigen aus Maghreb-Staaten (424 freiwillige und 192 zwangsweise Rückführungen). Darüber hinaus wendet die Schweiz konsequent das Dublin-Abkommen an und führte im Jahr 2023 588 Überstellungen von Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten in andere europäische Staaten durch.

 

Antwort 3: Die Zahl der nicht ausgeschafften Personen lässt sich nicht beziffern, da zahlreiche Personen mit einem Wegweisungsentscheid untertauchen und die Schweiz unkontrolliert verlassen. Am 31. Januar 2024 befanden sich 1097 Staatsangehörige der Maghreb-Staaten in einem laufenden Rückübernahmeverfahren in den Herkunftsstaat.

 

Antwort 4: Die Ausreisen erfolgen auf dem Luftweg und werden vom SEM kontrolliert.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
11.03.2024
Nationalrat

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NR Marcel Dettling
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