20.244589 Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz

Grund des Vorstosses:

Die aktuelle Definition für den Bereich Oberflächengewässer von «wiederholt und verbreitet» ist kaum risikobasiert und von minimer wissenschaftlicher Relevanz sowie unklar definiert. Zusammen mit dem äusserst fürsorglichen Gewässermonitoring führt sie dazu, dass viele ökologische Pflanzenschutzmittel in Kürze ihre Zulassung verlieren werden. In kürzester Zeit kann dies dramatische Auswirkungen auf den Pflanzenbau in der Schweiz haben wird. Bereits heute bestehen über 100 Lücken beim Schutz der Kulturpflanzen erwirken. Die aktuelle Definition einer Anzahl von Kantonen mit Überschreitung hat mit dem Risiko für ein Gewässer nichts zu tun. Buchstabe a des aktuellen Absatz 4 ist darum ersatzlos zu streichen. Die vorgeschlagene Regelung ist ausgewogener. Sie schützt die Oberflächengewässer, respektiert die Möglichkeit einer Erholung nach einmaliger Überschreitung an einer einzelnen Messstelle und erlaubt gleichzeitig eine angemessene pflanzliche Produktion. 

Antwort des Bundesrates:

Aktuell wird der Gewässerschutz mit verschiedenen Massnahmen gestärkt. Dazu zählt insbesondere eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) in Umsetzung der Motionen 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche», 20.4261 «Reduktion der Stickstoffeinträge aus Kläranlagen» und 20.4262 «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen bei allen Abwasserreinigungsanlagen». Mit der Vorlage soll der Schutz des Trinkwassers deutlich verbessert werden. Zusätzlich ist eine Revision der Gewässerschutzverordnung vorgesehen, mit der für weitere schädliche Stoffe Grenzwerte eingeführt werden. 

Gleichzeitig möchte der Bundesrat die inländische Nahrungsmittelproduktion stärken. Er hat im Zwischenbericht Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vom 8. Mai 2024 festgestellt, dass Lücken im Schutz der Kulturen entstanden sind, weil vielen Wirkstoffen die Genehmigung entzogen worden ist. Dies führt zu einem Rückgang der inländischen Nahrungsmittelproduktion und schwächt die Versorgungssicherheit. Die fraglichen Pflanzenschutzmittel sind oftmals die einzige Möglichkeit, die wichtigsten Schädlinge in vielen Gemüsekulturen, Raps und Zuckerrüben wirksam zu bekämpfen. Die landwirtschaftliche Produktion ist deshalb mit wachsenden Pflanzenschutzproblemen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund sind Massnahmen notwendig. Dazu zählt die von der Motion geforderte Anpassung der Gewässerschutzverordnung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Chronologie:

Bekämpft. Diskussion verschoben
21.03.2025

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NR Marcel Dettling
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