Der Bundesrat wird beauftragt,
- abgewiesenen afghanischen Asylsuchenden nicht mehr pauschal die vorläufige Aufnahme (VA) zu gewähren, sondern in jedem einzelnen Fall konkret zu überprüfen, ob die Wegweisung nach Afghanistan wirklich unzulässig, unmöglich oder unzumutbar ist, und dies in jedem einzelnen Fall konkret zu begründen;
- alle vorläufig aufgenommenen Afghanen sofort gezielt danach zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die VA noch erfüllt sind.
Grund des Vorstosses:
Seit vier Jahren kommen die meisten Asylsuchenden aus Afghanistan – rund 8’000 alleine 2023. Seit Jahren werden alle Afghanen unterschiedslos vorläufig aufgenommen. Die VA ist damit das «kleine Asyl» geworden. Afghaninnen erhalten seit der Praxisänderung des SEM vom 17. Juli 2023 sogar zu 98% den Flüchtlingsstatus. Von einer individuellen Prüfung kann bei dieser Quote keine Rede mehr sein.
Das SEM begründet die generelle VA aller Afghanen damit, dass ihre Wegweisung nicht zulässig, nicht möglich oder – so die Standardbegründung – nicht zumutbar sei. Dabei begründet das SEM die VA in den jeweiligen Verfügungen nie konkret auf den Einzelfall bezogen, sondern verweist in aller Regel nur generell darauf, dass die Wegweisung aufgrund der allgemeinen Umstände gegenwärtig unzumutbar sei.
Es ist unverständlich, dass das SEM alle abgewiesenen Afghanen auch heute noch pauschal vorläufig aufnimmt – und diesen Status nicht längst überprüft. Denn seit zwei Jahren gibt es in Afghanistan keinen Krieg, keinen Bürgerkrieg und keine allgemeine Gewalt mehr. Analysen der Lage vor Ort haben ergeben, dass das Leben in Afghanistan derzeit so sicher ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr (NZZ vom 12.09.2023). Die Taliban haben kurze Zeit nach ihrer Machtübernahme eine Generalamnestie für alle Personen erlassen, die mit der früheren Regierung zusammengearbeitet haben. Tausende geflüchtete Afghanen kehren seit Monaten aus der Türkei, Pakistan und dem Iran, die mit Afghanistan Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben, zurück in ihr Heimatland. Eine deutsche Reportage hat gar aufgedeckt, dass Tausende afghanischer «Flüchtlinge» in ihrer Heimat, in der sie angeblich verfolgt sind, Ferien machen (NZZ vom 15.08.2024).
Dennoch gewährt die Schweiz noch immer allen Afghanen unterschiedslos die vorläufige Aufnahme. Diese Praxis ist rasch zu korrigieren, und es ist zu einer konkreten Prüfung der VA-Voraussetzungen im Einzelfall zurückzukehren.