Um Kürzungen der schwach gebundenen Ausgaben (wie Bildung, Forschung, Armee oder Landwirtschaft) zu vermeiden, wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Bundesausgaben wie folgt zu priorisieren: die gebundenen Ausgaben, die im Inland schwach gebundenen Ausgaben und die im Ausland schwach gebundenen Ausgaben (wie Entwicklungshilfe, Hilfe für Drittstaaten, Hilfe für den Wiederaufbau von kriegsversehrten Ländern oder verschiedene kostspielige Programme im Ausland).
Grund des Vorstosses:
Die Finanzlage des Bundes ist besorgniserregend. Aufgrund von Milliardendefiziten wird ein ausgeglichener Haushalt nicht möglich sein. Für 2025 und die folgenden Jahre wird das Defizit auf über 2,5 Milliarden Franken geschätzt.
Deshalb hat der Bundesrat im Hinblick auf den Voranschlag 2025 und die folgenden Jahre erste Entscheide gefällt, um das jährliche Defizit zu senken und das Ausgabenwachstum zu bremsen.
Da fast zwei Drittel der Gesamtausgaben des Bundes stark gebunden sind, wird der Druck auf die restlichen, d. h. die schwach gebundenen Ausgaben, zunehmen: Die Bildung, Forschung, Armee und Landwirtschaft werden einem grossen Spardruck ausgesetzt sein.
Das Ziel ist nicht, die Ausgaben der Schweiz im Ausland zu streichen. Vielmehr geht es darum, sie in der Prioritätenreihenfolge nach den gebundenen und den im Inland schwach gebundenen Ausgaben zu platzieren.
Ich ersuche den Bundesrat, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Bundesausgaben neu zu priorisieren, um Kürzungen der im Inland schwach gebundenen Ausgaben zu vermeiden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat hat beschlossen, im 2024 eine grundlegende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Dazu hat er am 8. März 2024 eine fünfköpfige externe Expertengruppe beauftragt, ihm bis im Spätsommer Massnahmenvorschläge zur Beseitigung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt zu unterbreiten. Die Aufgabenüberprüfung wird sämtliche Ausgaben des Bundes umfassen, sowohl den Eigen- wie auch den Transferbereich, das Personal und den Sachaufwand, die schwach wie auch die stark gebundenen Ausgaben. Ausgabenseitig können die Massnahmen sowohl Aufgabenverzichte als auch Effizienzsteigerungen oder Rationalisierungen vorsehen. Der Bundesrat wird auf der Grundlage des Berichts der Expertengruppe beschliessen, welche Massnahmen er in den einzelnen Aufgabengebieten weiterverfolgt. Die Aufgaben- und Subventionsprüfung ist bereits im Gang und der Bundesrat will den Arbeiten der Expertengruppe nicht vorgreifen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.
Der Bundesrat erwartet, dass das Parlament ihn bei der Aufgabenpriorisierung unterstützt und künftig bei Ausgabenbeschlüssen sowie der Schaffung oder Ausdehnung von Bundesausgaben Zurückhaltung zeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Chronologie:
Ablehnung
28.05.2024
Nationalrat