20.243190 Kosten für die Aufnahme von Personen mit Status S für die Kantone

Grund des Vorstosses:

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine haben Bund und Kantone Geflüchtete aus den ukrainischen Konfliktgebieten aufgenommen.

 

Dank einer grossen Solidaritätswelle wurden in unserem Land zahlreiche Unterkünfte organisiert und eröffnet.

 

Es ist nunmehr wichtig, dass sich die Bevölkerung des Aufwands bewusst wird, der unternommen wird, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen. 

Die Kosten für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen im Kanton Waadt werden laut Antwort auf die Interpellation Pahud 22_INT_176 auf 310,6 Millionen Franken geschätzt. Dieser Betrag, der das Jahr 2022 und die erste Hälfte des Jahres 2023 umfasst, besteht aus dem Beitrag des Bundes (CHF 176 Mio.) und jenem des Kantons (CHF 134,6 Mio.).

Antwort des Bundesrates:

Der Bund richtet den Kantonen Pauschalentschädigungen für die Sozialhilfeausgaben im Asylbereich aus (Art. 88 AsylG; SR 142.31). Mit diesen Pauschalentschädigungen, den sogenannten «Globalpauschalen», finanzieren die Kantone die Ausgaben für die Unterbringung, Unterstützung und die obligatorische Krankenversicherung für mittellose Schutzbedürftige. Die Globalpauschalen beinhalten auch einen Beitrag an die Betreuungskosten. Aufgrund des pauschalen Abgeltungssystems sind dem Bund die tatsächlichen Kosten der Kantone in diesem Bereich nicht bekannt. Es lässt sich jedoch sagen, wie hoch die Subventionen sind, die der Bund den Kantonen im Rahmen der Globalpauschalen ausbezahlt hat. Im Jahr 2022 belief sich dieser Betrag bezüglich Schutzbedürftigen auf 702 Millionen Franken und im Jahr 2023 auf 1.07 Milliarden Franken. Für die beiden Jahre ergiebt dies einen Gesamtbetrag von 1.772 Milliarden Franken.

Im Rahmen des Programms S vergütet der Bund den Kantonen zudem einen finanziellen Beitrag von 250 Franken pro Person mit Status S pro Monat bzw. maximal 3000 Franken pro Jahr, um deren Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben in der Schweiz zu fördern. Insgesamt wurden bis Ende Dezember 2023 in diesem Rahmen rund 316.3 Millionen Franken an die Kantone ausbezahlt.

Ob und inwieweit die Kantone eigene Mittel aufwenden mussten, um die Kosten für die Unterstützung der Personen mit Status S zu decken, ist dem Bundesrat aufgrund der kantonalen Zuständigkeit nicht bekannt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die SODK selber im Frühsommer 2023 ihren Versuch zur Erstellung einer separaten Kostendeckungsgradanalyse für Personen mit Status S abgebrochen hat. Für eine solche Erhebung wäre der Bund auf die Unterstützung der SODK angewiesen, was vorliegend nicht gegeben wäre.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erstellt zurzeit zusammen mit den Kantonen und dem Bundesamt für Statistik (BFS) eine Analyse, zu welchem Grad die kantonalen Sozialhilfekosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich von den entsprechenden Bundessubventionen gedeckt werden. Diese Analyse umfasst auch die Sozialhilfekosten der Personen mit S-Status. Erste Resultate sind aufgrund der Komplexität erst ab Ende 2026 verfügbar. Ein Bericht vor diesem Zeitpunkt könnte keine Aussagen von genügender Qualität und somit auch keinen Mehrwert liefern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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NR Marcel Dettling
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