20.243127 Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von Halbfertig- und Fertigprodukten des Zolltarifkapitels 19

Grund des Vorstosses:

In den letzten 10 Jahren hat sich die Einfuhr von Halbfertig- und Fertigprodukten mehr als verdoppelt und liegt heute bei 300’000 Tonnen pro Jahr (vgl. jährliche gemahlene Menge Brotgetreide in der Schweiz: 400’000 Tonnen). Gleichzeitig hat das Schweizer Brotgetreide kontinuierlich an Marktanteilen verloren. In den letzten 20 Jahren ist die Fläche an produziertem Brotgetreide um mehr als 20’000 ha gesunken. Da der Pro-Kopf-Verbrauch stabil geblieben ist (ca. 50 kg Backwaren pro Jahr und Kopf) und gleichzeitig die Einwohnerzahl massiv zugenommen hat, wurde der Import rasant gesteigert. Dies entwickelte sich gar soweit, dass regelmässig hochwertiges Schweizer Brotgetreide zu Futtergetreide deklassiert werden muss, weil es von billig importierten Backwaren und Teiglingen zu stark konkurriert wird. Der Selbstversorgungsgrad von Brotgetreide in der Schweiz liegt bei 67% (Agrarbericht 2021): Eine Aufhebung dieser zolltariflichen Begünstigung ist entsprechend unumgehbar! Insbesondere auch da dabei auch Praktiken und Produkte zum Einsatz kommen, die bei uns verboten sind und zu Pestizidrückständen führen, welche wir mit diesen Produkten importieren. Die aktuelle zolltarifliche Begünstigung hemmt und gefährdet die Brotgetreideproduktion der Schweiz und die gesamte pflanzliche Produktion, obwohl diese politisch stets gefordert wird und sogar ausgebaut werden soll.

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NR Marcel Dettling
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