20.243114 Verschiebung der Einführung von Digiflux

Grund des Vorstosses:

Die Einführung der digitalen Plattform DigiFLUX ist aktuell nicht umsetzbar. Nebst der Grundlage, dass die Ausarbeitung des Aufzeichnung-Programmes durch die Verwaltung per Ende Jahr nicht abgeschlossen werden kann (Antwort Fragestunde 4. März 2024), fehlt auch die Zeit für eine ausführliche Testphase in der Praxis und allfällige Korrekturen. Unter diesen aktuellen Umständen ist auch die Kontrolle und Überprüfbarkeit nicht gewährleistet, insbesondere da die Schnittstellen zu andern Programmen nicht vollständig sichergestellt sind. Des Weiteren wurden in die Plattform mehr und andere Aufzeichnungsaufgaben eingearbeitet, als dass es den Sinn der ursprünglichen Pa.Iv 19.475 entsprechen würde und die Grundlagen der Düngung (GRUD) inklusive den Tierbedarfswerten wurden noch nicht genügend umfassend aktualisiert (Motion 21.3004). Es würde ein erheblicher zusätzlicher administrativer Aufwand für die Nutzerinnen und Nutzer resultieren. Mit dem Ziel eine einfachere und nutzerfreundliche Anwendung mit echtem Mehrwert zu generieren, welche den ursprünglichen politischen Forderungen gerecht wird, muss deshalb die Einführung verschoben werden.  

Antwort des Bundesrates:

Das Parlament hat am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (AS 2022 263) verabschiedet. Nebst Zielen zur Reduktion der Risiken im Pflanzenschutz und zur Verminderung von Nährstoffverlusten sieht das Gesetz Mitteilungspflichten für Nährstofflieferungen und Pflanzenschutzmittel vor (Art. 164a und 164b Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1). Mit den Art. 165f Abs. 1 und 165fbis Abs. 1 LwG wird der Bund zudem beauftragt, ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zu Nährstoffverschiebungen zu betreiben. Mit der digitalen Plattform digiFLUX setzt der Bundesrat diesen Parlamentsauftrag um.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat in den letzten Wochen mehrere Sitzungen zum Projekt digiFLUX mit Verterterinnen und Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und verschiedener weiterer Interessengruppen durchgeführt. Diese Gespräche erfolgten, weil die vom Projekt betroffenen Kreise ihre Befürchtungen über die Komplexität und den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung zum Ausdruck gebracht hatten.

Aufgrund dieser Gespräche wurden folgende Anpassungen am Projektplan für digiFLUX getroffen: Die Mitteilungspflicht für den Handel mit PSM wird um ein Jahr verschoben und tritt nun gleichzeitig wie die Mitteilungspflicht für den Handel mit Nährstoffen im Jahr 2026 in Kraft. Während des zusätzlichen Jahres soll die Webanwendung digiFLUX, der Datei-Upload und die Programmierschnittstelle für die Datenübermittlung unter Einbezug der betroffenen Kreise getestet werden. Die entsprechende Mitteilung wurde am 8. März 2024 und der aktualisierte Zeitplan Ende März 2024 auf der Internetseite www.digiflux.ch publiziert.

Die Mitteilungspflicht für die berufliche Anwendungen von PSM wird ebenfalls um ein Jahr verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft. Zudem ist eine mehrjährige Übergangsphase mit einer vereinfachten Mitteilungspflicht geplant; nach dieser Übergangsphase wird die Anwendung von PSM dem Willen des Gesetzgebers entsprechend erfasst werden (vgl. BBI 2020 6523, S. 6550-6551). Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen in einer vereinfachten Umgebung vertraut zu machen. Die schrittweise Einführung von digiFLUX soll mit Pilotphasen von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kreise begleitet werden. So stellt das BLW sicher, dass die Webanwendung einfach handhabbar und praxistauglich ist. Ziel des Projekts bleibt die administrative Vereinfachung und die Unterstützung der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Dazu zählt, dass jede Information nur einmal erfasst werden muss («once-only»-Prinzip) und der Datenaustausch für die Umsetzung der Mitteilungspflicht mit minimalem Aufwand erfolgen kann.

Der Bundesrat erachtet die Forderungen der Motion somit als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Chronologie:

Zurückgezogen
26.09.2024

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NR Marcel Dettling
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