20.243080 Berücksichtigung der Forderungen der Basis der praktizierenden Landwirtschaft in der Ausarbeitung der Agrarpolitik 2030

Grund des Vorstosses:

Das aktuelle Tempo der politischen Anpassungen im Bereich der Agrarpolitik ist enorm und für die praktizierende Landwirtschaft nicht mehr verfolgbar und umsetzbar. Zudem sind auch die Marktbedingungen oft nicht akzeptierbar und kaum nachzuvollziehen. Eine nachhaltige Entwicklung der Branche, welche mit langen Planungshorizonten arbeiten muss, ist nicht gewährleistet und damit sind insbesondere die Ernährungssicherheit wie auch die Entwicklung der peripheren Räume stark gefährdet. Entsprechend ist der Unmut an der Basis der praktizierenden Landwirtschaft gross und führt zu verschiedenen aktuellen Protestaktionen. Die Forderungen, welche dabei gestellt werden sind klar und seit langer Zeit auch durch die Verbände und weitere landwirtschaftliche Organisationen getragen. Jetzt gilt es, diese Forderungen bei der Ausarbeitung der Agrarpolitik 2030 umfassend zu berücksichtigen und zu integrieren. Zentral bei der Ausarbeitung soll eine umfassende Analyse der künftigen Ziele der Agrarpolitik und nicht der verfrühte Fokus auf Massnahmen und Vorgaben sein. 

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat ist sich der vielfältigen Herausforderungen für die Landwirtinnen und Landwirte bewusst. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts» beauftragt, bis Ende 2027 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) zu unterbreiten.

 

Für die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage soll der Bundesrat insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

a)     Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;

b)     Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln; dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen;

c)     Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft;

d)     Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.

Zur Erfüllung des Auftrags gemäss Buchstabe d) wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der AP30+ Vorschläge zur Reduktion des administrativen Aufwandes unterbreiten. Zudem empfielt er die Motion Müller Leo «Bauernfamilien in der Agrarpolitik glaubhaft entlasten» (23.4212), die Entlastungen im Bereich der Direktzahlungen fordert, zur Annahme. Weiter wird der Bundesrat prüfen, wie die Markttransparenz entlang der Wertschöpfungskette erhöht werden kann, damit die wirtschaftlichen Perspektiven für die Landwirtschaft verbessert werden können (vgl. Bst. c). Diesbezüglich empfielt er die Motion de Montmollin «Stärkung der Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft, um die Einkommen zu verbessern» (23.4515) zur Annahme. Erkenntnisse zur Entwicklung und Verteilung der Wertschöpfung wird zudem der Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» liefern. Damit werden die von der Motionärin genannten Hauptforderungen nach weniger administrativen Aufwand und besseren Marktbedingungen für bessere Preise im Rahmen der AP30+ bereits berücksichtigt.

Die Forderung nach längeren Planungshorizonten kann, was die gesetzlichen Anpassungen betrifft, nicht im Rahmen der Ausarbeitung der AP30+ erfüllt werden, da das Parlament über den Zeitpunkt von Gesetzesanpassungen entscheidet. Der Bundesrat kann dem Parlament diesbezüglich keine Vorgaben machen. Im Gesetz vorgeschriebene zeitliche Vorgaben für Gesetzesanpassungen sind zudem wenig zielführend, da das Parlament diese jederzeit selber wieder aufheben kann. Für die Zeitperiode 2026 bis 2029 schlägt der Bundesrat dem Parlament eine reine Zahlungsrahmenbotschaft ohne weitere Gesetzesanpassungen vor.

Was die angemessene Wertschätzung für die Arbeit und Produkte aus der Landwirtschaft betrifft, möchte der Bundesrat betonen, dass er die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zugunsten der Gesellschaft (z.B. Beitrag zur Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige und diversifizierte Produktion oder Erhalt der Biodiversität) anerkennt. Diese Leistungen werden auch von der Schweizer Bevölkerung anerkannt und von der öffentlichen Hand gefördert.

Die Wertschätzung für die Produkte aus der Landwirtschaft ist in erster Line Sache der Marktpartner sowie der Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat sieht keine Möglichkeiten, wie die Wertschätzung der Landwirtschaft mit einer Gesetzesanpassung erhöht werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Chronologie:

Annahme
26.09.2024
Nationalrat

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NR Marcel Dettling
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