Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von Stromversorgern und Netzbetreibern mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) erbringen (z.B. Axpo und BKW), einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Der höchste Lohn eines Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieds darf das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesrätin nicht übersteigen.
Grund des Vorstosses:
Während die durchschnittlichen Strompreise seit Jahren unaufhörlich ansteigen und für die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft eine immer grössere finanzielle Belastung darstellen, steigen auch die Entschädigungen der Geschäftsleitungen und der Verwaltungsräte der staatlichen Stromversorger und Netzbetreiber. So liessen sich die Axpo-Chefs Rekordboni auszahlen, obwohl die Axpo noch im Herbst 2022 mit einem milliardenschweren staatlichen Rettungsschirm gestützt werden musste. Der CEO der Axpo konnte seinen Lohn von 1,1 auf 1,8 Millionen Franken steigern. Bei der BKW hat das Salär der CEO bereits 2022 die Schwelle von 2 Millionen Franken überschritten. Als Argument für diese Entwicklung wird behauptet, man orientiere sich an Cheflöhnen «vergleichbarer Industriekonzerne». Diese Argumentation verkennt, dass die Stromversorger und Netzbetreiber staatlich beherrscht sind, ihre Gewinne an die öffentliche Hand abgeführt werden, der Strommarkt weitgehend staatlich reguliert und monopolisiert ist und die Staatsunternehmen in Notlagen von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Das unternehmerische Risiko liegt also beim Steuerzahler, nicht bei den Staatsunternehmen und schon gar nicht bei deren Organen. Die vorgeschlagene Regelung zielt deshalb darauf ab, die paradoxe und für Bevölkerung und Wirtschaft unverständliche Situation zu vermeiden, in der die leitenden Organe der Stromversorger und Netzbetreiber ihre Entschädigungen stetig erhöhen und die Gewinne als versteckte Steuern an die öffentliche Hand abführen lassen, während gleichzeitig Jahr für Jahr die Strompreise ansteigen. Mit dieser Limitierung sollen nicht zuletzt auch Fehlanreize zur Strompreismaximierung auf Kosten der Bevölkerung und der Wirtschaft vermieden werden.