20.237942 Grenze Schützen

Antwort des Bundesrates:

Da die Schweiz nicht Mitglied der europäischen Zollunion ist, verfügt sie über ein ständiges Dispositiv von Mitarbeitenden und eine Kontrollinfrastruktur des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an den Binnengrenzen. Dies unterscheidet die Schweizer Grenzen von den Grenzen zwischen EU-Mitgliedstaaten, wo im Regelfall keine Kontrollinfrastruktur vorhanden ist. Die Schweiz verfügt somit im Vergleich zu EU-Mitgliedstaaten über weiterreichende Kontrollmöglichkeiten an der Grenze. Im Rahmen der Zollkontrollen führt das BAZG bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts bereits heute Personenkontrollen durch. Um darüber hinausgehende, verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen zu können, müsste eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit bestehen. Dies ist aus Sicht des Bundesrates zurzeit nicht der Fall. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ermöglicht es einem Schengen-Staat, an seinen Grenzen Kontrollen einzig auf Grund des Grenzübertritts durchzuführen. Deutschland führt aber auch heute keine systematischen, das heisst flächendeckenden Grenzkontrollen durch. Deutschland hat vielmehr die Zahl der Polizisten und Polizistinnen an seiner Grenze zur Schweiz erhöht, um mehr gezielte Kontrollen durchzuführen. Einige Grenzübergänge – wie der Tramverkehr zwischen Basel und Weil-am-Rhein – werden engmaschiger kontrolliert, andere weniger.   Die Schweiz hat im Herbst 2022 zusammen mit anderen europäischen Staaten bei der Europäischen Kommission interveniert, um einige Länder des Westbalkans dazu zu bringen, ihre Visapolitik zu ändern, die für einen erheblichen Teil der Ankünfte in Europa verantwortlich war.

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NR Marcel Dettling
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