20.237932 Kostenlawine wegen Status S?

Antwort des Bundesrates:

In der Kalenderwoche 49 (Stichtag 5.12.2023) waren 66’064 Personen mit aktivem Status S in der Schweiz. Davon waren 14% über 60 Jahre alt. Zu gleichen Zeitpunkt arbeiteten 20.65% der Personen im erwerbsfähigen Alter. Der Bundesrat strebt bis Ende 2024 eine Erwerbstätigenquote von 40% an. Unterschiede zwischen den Erhebungsmethoden, den lokalen Arbeitsmärkten oder dem sprachlichen Kontext machen einen Vergleich der Erwerbsquote zwischen einzelnen Ländern schwierig. So stellt sich der Einstieg in den Arbeitsmarkt an Orten, in denen eine slavische Sprache oder Englisch vorherrscht, in der Regel einfacher dar. Anders als in anderen Aufnahmeländern, wo Ukrainerinnen und Ukrainer oft in tiefen Teilzeit-Pensen erwerbstätig sind, liegt in der Schweiz der Beschäftigungsgrad von Personen mit Schutzstatus S jedoch bei durchschnittlich etwa 70%.  Personen aus der Ukraine können nur AHV beziehen, wenn sie bei Eintritt ins AHV-Alter den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und während mindestens eines vollen Jahres Beiträge geleistet haben. Ergänzungsleistungen können sie nur beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben. Personen mit Status S sind eher jung und es handelt sich um einen rückkehrorientierten Status. Wie viele von ihnen allenfalls eines Tages eine Schweizer Rente werden beziehen können und welche weiteren Kosten dadurch allenfalls entstehen, lässt sich heute nicht sagen.

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NR Marcel Dettling
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