20.234102 Berufsbildung. Stärkung der Berufsberatung

Grund des Vorstosses:

 Auch wenn die Arbeit, die im Bereich der Berufsberatung geleistet wird, zu begrüssen ist, ist es dennoch schade, dass viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger den gymnasialen Weg einschlagen, ohne unbedingt den Wunsch und die Fähigkeiten dazu zu haben. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und die Produktivität der Schweiz können nicht gewährleistet werden ohne einen gesunden und angemessenen Arbeitsmarkt, der den Unternehmen lokale, qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte sichert. Im Dokument des Bundesrates über seine Fachkräftepolitik haben unsere Behörden folgende vier Handlungsfelder umrissen:Nach- und Höherqualifizierung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes;Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus;Förderung von Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit aufgrund höherer Produktivität.Allerdings wird zu keinem Zeitpunkt die Frage angesprochen, wie es um die Berufsberatung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern steht. Dabei könnte diese einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems des Fachkräftemangels leisten. Obwohl für Schulbildung und Berufsberatung die Kantone zuständig sind, wäre ein Impuls in Form eines nationalen Programms zur stärkeren Fokussierung der Berufsberatung auf Berufe mit Berufsaussichten und Arbeitsplätzen willkommen. Ich danke dem Bundesrat für die positive Behandlung der vorliegenden Motion.

Antwort des Bundesrates:

Im Rahmen seiner Kompetenzen setzt sich der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Sozialpartnern und weiteren Akteuren dafür ein, dass die Schweizer Wirtschaft ihrem Bedarf entsprechend auf allen Ebenen über qualifizierte Arbeitskräfte verfügt. Dies ist das oberste Ziel der Fachkräftepolitik. Beim vom Motionär erwähnten Dokument handelt es sich um den «Schlussbericht zur Fachkräfteinitiative» des Bundesrates, der den Stand der entsprechenden Massnahmen 2018 aufzeigt. In verschiedenen Bereichen werden weiterhin Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials umgesetzt. Darüber hinaus hat der Bund in der Zwischenzeit die Instrumente zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in seinen Zuständigkeitsbereichen weiterentwickelt und ergänzt. Im Frühling 2024 wird der Bundesrat eine Gesamtschau zum Arbeitskräftepotenzial in der Schweiz veröffentlichen, welche einen Überblick über die vom Bund ergriffenen Massnahmen bieten wird.Die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen, die soeben aktualisiert wurden, sehen eine Förderung von Ein-, Um- und Wiedereinstiegen im ganzen Bildungssystem vor. Zudem sollen diese durch Information und Beratung unterstützt werden. Der Bund und die Kantone unterstützen Jugendliche und Erwachsene beim Einstieg und bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, indem sie möglichst flexible und durchlässige Strukturen schaffen und Angebote der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung bereitstellen. Für diese Angebote sind die Kantone zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei, beispielsweise durch Projektbeiträge auf der Grundlage der nationalen Strategie, welche von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedet wurde. Auf dem Lehrstellenmarkt treffen die Angebote der Unternehmen und die Nachfrage der Jugendlichen sowie Erwachsenen aufeinander. Der Bund und die Kantone spielen eine vermittelnde Rolle, indem sie für die Unternehmen optimale Rahmenbedingungen schaffen, das Lehrstellenangebot fördern und Jugendliche im Berufswahlprozess unterstützen. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater stehen im Dienst der Jugendlichen und Erwachsenen und üben ihre Aufgabe neutral aus. Entsprechend ist es nicht ihre Aufgabe, spezifische Berufe zu fördern. Sie haben jedoch die Aufgabe, die Arbeitsmarktsituation in einem Beruf aufzuzeigen, beispielsweise wenn in einem bestimmten Bereich eine starke Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften besteht. Letztlich sind die Unternehmen, Branchenorganisationen und nationalen Dachverbände dafür zuständig, für ihre jeweiligen Berufe zu werben. Der Bund spricht finanzielle Beiträge für Projekte und Initiativen, mit denen die Branchen ihre Berufe vorstellen und ins beste Licht rücken können, beispielsweise Berufsmessen und Berufsmeisterschaften.Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass die in seiner Zuständigkeit liegenden Massnahmen bereits ergriffen wurden, um der Wirtschaft die benötigten Fachkräfte zu sichern.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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NR Marcel Dettling
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