20.234095 Bund verursacht Misere beim Herdenschutz

Antwort des Bundesrates:

1. und 3. Der Bund bietet den Landwirtinnen und Landwirten aus dem Herdenschutzprogramm des Bundes ausgebildete und geprüfte Herdenschutzhunde zu einem fixen Preis an («Vollzugshilfe Herdenschutz» des BAFU, Teil II «Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz von offiziellen Herdenschutzhunden»). Ein Herdenschutzhund hat erst im Alter von 15 Monaten Schutzwirkung, die Einsatzbereitschaftsüberprüfung kann damit auch erst frühestens ab diesem Alter erfolgen. Für Neuhundehalter dauert die Frist zum Erhalt eines Hundes somit mindestens 15 Monate. Erfahrene Herdenschutzhundehalter können die Hunde auch selbständig ausbilden und zur Prüfung bringen. 2. und 4. Das Herdenschutzprogramm des Bundes stützt sich auf zwei Herdenschutzhunderassen aus dem europäischen Kulturkreis ab. Schon heute können die Kantone in eigener Verantwortung andere Herdenschutzhunderassen anerkennen. Um von der Bundesunterstützung profitieren zu können, müssen die Herdenschutzhunde die Einsatzbereitschaftsüberprüfung des Bundes bestehen. Im Rahmen der anstehenden Revision der Jagdverordnung wird das UVEK die Ausweitung der Prüfung auf Hunde anderer Rassen prüfen.  5. Landwirte und Landwirtinnen sind im Rahmen der Obhutspflicht für den Schutz ihrer Tiere verantwortlich (Art. 5 Tierschutzverordnung; SR 455.1). Der Bund verlangt den Herdenschutz einzig als Voraussetzung zum Abschuss schadenstiftender Grossraubtiere. 6. bis 8. Der Bund unterstützt den Herdenschutz mittels Finanzhilfen. Einerseits sind dies Beiträge des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für Massnahmen zum Herdenschutz (u.a. Zaunmaterial, Herdenschutzhunde, regionale Alpplanungen). Andererseits sind es ab 2024 Direktzahlungen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), mit denen insbesondere die personellen Aufwände zur Umsetzung des Herdenschutzes gedeckt werden. Das Parlament hat 2023 zusätzlich 4 Millionen Franken für «weitere Massnahmen der Kantone im Herdenschutz» (Art. 10ter Abs. 1 Bst. d Jagdverordnung; SR 922.01) gesprochen. Diese Mittel wurden ausgeschöpft. Auf weitere kantonale Gesuche in der Höhe von rund 3 Millionen Franken kann deshalb derzeit nicht eingetreten werden. Das BLW sieht vor, dass für die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen auf Alpen ab dem Jahr 2024 zusätzliche Gelder in der Höhe von rund 4 Millionen Franken ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird darüber im November 2023 entscheiden.

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NR Marcel Dettling
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