Die Wolfsfreunde sowie das BAFU prügeln seit Monaten auf die Bauern ein, mehr Herdenschutz zu machen. Kilometerweise neue Zäune wurden so errichtet, Herdenschutzhunde wurden organisiert und vieles mehr probiert. Das Experiment mit den Geruchsbändern war ein Eigentor und hat sogar zu einem Massaker geführt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass einiges beim Herdenschutz aus dem Ruder läuft. Nicht bei den Bauern, sondern in den Amtsstuben. So war per 31.5. 2023 sämtliches Geld auf Stufe Bund für den Herdenschutz aufgebraucht und die Bauern sitzen nun auf den teuren Rechnungen. Die Anträge für Unterstützung, wie sie vom Bund versprochen wurden, sind zurückgeschickt worden. Bei den Herdenschutzhunden sieht es nicht besser aus. Der Bund akzeptiert nur gewisse Rassen. Von diesen hat es aber viel zu wenig Hunde. Schäfer, welche nun andere geeignete Hunde grossziehen erwartet ein böses Erwachen. Der Bund akzeptiert diese Hunde nicht. Da stellen sich doch einige Fragen.
1. Der Bund gibt vor welche Rasse als Herdenschutzhunde akzeptiert werden. Wie lange ist aktuell die Wartefrist für einen solchen Schutz-Hund?
2. Warum weitet der Bund die Rassen nicht aus auf andere fähige Rassen, welche Beispielsweise mittels Prüfung die Fähigkeit belegen?
3. Was unternimmt der Bund, dass umgehend genügend Hunde einsatzbereit sind? Damit die Bauern, welche den vom Bund geforderten Herdenschutz auch umsetzen können?
4. Wenn Kantone weitere Herdenschutzhunde (Rassen) als der Bund akzeptiert, gibt es da Nachteile für den Bauern, falls ja, welche?
5. Findet es der Bundesrat richtig, dass er selber mehr Herdenschutz fordert, aber nicht genügend Herdenschutzhunde vorhanden sind und zugleich stur an seinen alten Regeln festhält.
6. Wie viele Herdenschutzabgeltungsgesuche sind aktuell noch pendent? Wie hoch ist die Summe der offenen Forderungen?
7. Was unternimmt der Bundesrat damit die Bauern, welche die Forderungen des Bundesrates nach mehr Herdenschutz umgesetzt haben, nicht auf den teuren Rechnungen sitzen bleiben?
8. Wird der Bundesrat für künftige Jahre mehr Geld im Budget Herdenschutz einkalkulieren, damit sich die Misere aus dem Jahr 2023 nicht wiederholt?
Antwort des Bundesrates:
1. und 3. Der Bund bietet den Landwirtinnen und Landwirten aus dem Herdenschutzprogramm des Bundes ausgebildete und geprüfte Herdenschutzhunde zu einem fixen Preis an («Vollzugshilfe Herdenschutz» des BAFU, Teil II «Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz von offiziellen Herdenschutzhunden»). Ein Herdenschutzhund hat erst im Alter von 15 Monaten Schutzwirkung, die Einsatzbereitschaftsüberprüfung kann damit auch erst frühestens ab diesem Alter erfolgen. Für Neuhundehalter dauert die Frist zum Erhalt eines Hundes somit mindestens 15 Monate. Erfahrene Herdenschutzhundehalter können die Hunde auch selbständig ausbilden und zur Prüfung bringen.
2. und 4. Das Herdenschutzprogramm des Bundes stützt sich auf zwei Herdenschutzhunderassen aus dem europäischen Kulturkreis ab. Schon heute können die Kantone in eigener Verantwortung andere Herdenschutzhunderassen anerkennen. Um von der Bundesunterstützung profitieren zu können, müssen die Herdenschutzhunde die Einsatzbereitschaftsüberprüfung des Bundes bestehen. Im Rahmen der anstehenden Revision der Jagdverordnung wird das UVEK die Ausweitung der Prüfung auf Hunde anderer Rassen prüfen.
5. Landwirte und Landwirtinnen sind im Rahmen der Obhutspflicht für den Schutz ihrer Tiere verantwortlich (Art. 5 Tierschutzverordnung; SR 455.1). Der Bund verlangt den Herdenschutz einzig als Voraussetzung zum Abschuss schadenstiftender Grossraubtiere.
6. bis 8. Der Bund unterstützt den Herdenschutz mittels Finanzhilfen. Einerseits sind dies Beiträge des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für Massnahmen zum Herdenschutz (u.a. Zaunmaterial, Herdenschutzhunde, regionale Alpplanungen). Andererseits sind es ab 2024 Direktzahlungen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), mit denen insbesondere die personellen Aufwände zur Umsetzung des Herdenschutzes gedeckt werden. Das Parlament hat 2023 zusätzlich 4 Millionen Franken für «weitere Massnahmen der Kantone im Herdenschutz» (Art. 10ter Abs. 1 Bst. d Jagdverordnung; SR 922.01) gesprochen. Diese Mittel wurden ausgeschöpft. Auf weitere kantonale Gesuche in der Höhe von rund 3 Millionen Franken kann deshalb derzeit nicht eingetreten werden. Das BLW sieht vor, dass für die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen auf Alpen ab dem Jahr 2024 zusätzliche Gelder in der Höhe von rund 4 Millionen Franken ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird darüber im November 2023 entscheiden.
Chronologie:
Diskussion verschoben
22.12.2023
Nationalrat