Im November hat die SODK (Sozialdirektorenkonferenz) lauthals verkündet, dass für die Personen mit Schutzstatus S (Ukrainer) die gleichen Bedingungen herrschen sollen wie für alle anderen Personen im ordentlichen Verfahren. Diese neuen Regeln wurden per 1. Januar 2023 eingeführt. Das heisst, dass neu das Vermögen der Personen mit Schutzstatus S zur Berechnung der Asylsozialhilfe angerechnet wird. Die SODK hat festgestellt, dass diese Ungleichbehandlung zu grosser Kritik geführt hat. Sie hat verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. So zum Beispiel müssen Autos nach 12 Monaten veräussert werden, sofern der Erlös die Kosten für die reguläre Einfuhr mit Verzollung übertrifft. Alternativ können die Sozialdienste von sozialhilfeabhängigen Autobesitzern verlangen, dass sie das Kontrollschild hinterlegen.Aktuell verkehren auf den Schweizer Strassen immer noch sehr viele Luxusfahrzeuge wie Porsche, Mercedes, Tesla und weiteren mit ukrainischen Nummernschilder.Da der Bund immens viel Geld für die Personen mit Status S aufwendet muss sichergestellt werden, dass die neuen Regelungen auch strikte eingehalten werden.Deshalb stellen sich in diesem Zusammenhang einige Fragen:1. Bei wie vielen Personen mit Schutzstatus S wird das Auto aktuell für die Berechnung der Sozialhilfe angerechnet?2. Kontrolliert der Bund ob diese Ungleichbehandlung mit den restlichen Sozialhilfebezügern korrigiert wird?3. Falls Nein, warum nicht?4. In der Schweiz müssen bei einem Umzug in einen anderen Kanton die Nummernschilder innerhalb von 14 Tagen gewechselt werden. Weshalb gilt dies bei den Ukrainern nicht?5. Bei wie vielen Personen mit Status S wurden die übrigen Vermögen bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet?6. Bei wie vielen Personen mit Status S wurden Verstösse gegen diese Vorgaben festgestellt?7. Wie viele Personen mit Status S wurden sanktioniert wegen Verstössen gegen diese Vorgaben?