Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass bei einer dynamischen internationalen Auseinandersetzung, wie einem Russland-Ukraine Konflikt, das Parlament im Hinblick auf eine dringende Abstimmung im UNO-Sicherheitsrat gar nicht zeitgerecht einbezogen werden kann und deshalb nach jedem Votum im UNO-Sicherheitsrat vor vollendete Tatsachen gestellt würde?