20.224520 Asylnotstand. Aufnahmestopp

Grund des Vorstosses:

Es ist für die Kantone und Gemeinden unmöglich geworden, die Tausenden von Asylsuchenden zu beherbergen. Trotzdem kommen immer noch mehr Personen dazu. Nachdem im Jahr 2022 bis dato fast 70 000 Ukrainer in der Schweiz Schutz gefunden haben, nehmen zusätzlich auch die Asylgesuche von Personen aus Herkunftsländern wie Afghanistan, Türkei, Burundi und Algerien seit September sprunghaft zu. Der Bund musste die Zahl der Asylgesuche für das Jahr 2022 mehrmals anpassen. Aktuell schätzt der Bundesrat die Asylgesuche auf über 22 000 bis Ende Jahr. Zusammen mit den bereits aufgenommenen Ukrainern macht das knapp 100 000 Personen, welche über die Asylschiene in die Schweiz kommen. Die Akzeptanz sinkt rasant, da vor allem Wirtschaftsmigranten unser Land einnehmen. Obwohl sie keine Aussicht auf Asyl haben, füllen sie unsere Unterkünfte, da sie nicht mehr zurückgeschafft werden. Das System funktioniert nicht mehr. Aus diesem Grund muss umgehend ein Aufnahme Stopp verfügt werden.

Antwort des Bundesrates:

Dem Bundesrat ist bewusst, dass die aktuelle Situation im Asylbereich zusammen mit der hohen Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine eine hohe Belastungsprobe für den Bund, die Kantone und die Gemeinden darstellt. Aufgrund der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und der verschiedenen Notfallmechanismen konnte die Schweiz diese Situation bis anhin gut bewältigen.Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, sowie die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots sind zentrale Elemente der Schweizer Asylpolitik und werden sowohl vom Völkerrecht als auch vom nationalen Recht garantiert. Diese zwei Prinzipien bedingen, dass einerseits der Zugang zum Schweizer Asylverfahren für alle Personen gewährleistet wird und Personen, die effektiv Schutz vor Verfolgung benötigen, dieser auch gewährt wird. Andererseits muss ein allfälliger Vollzug der Wegweisung im Einzelfall technisch möglich, völkerrechtlich zulässig und zumutbar sein.Der Bundesrat verfolgt mit seiner Asylpolitik grundsätzlich zwei übergeordnete Ziele: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen diesen Schutz in der Schweiz erhalten; Menschen, die nicht auf diesen Schutz angewiesen sind, sollen die Schweiz rasch wieder verlassen. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden rasch behandelt und abgewiesene Asylsuchende erhalten einen Wegweisungsentscheid.Der Gesetzgeber und die Schweizer Asylbehörden haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Verfahren zu beschleunigen und die Rückkehr zu fördern. Die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist denn auch deutlich zurückgegangen. Derzeit werden nur rund zwei Prozent aller Asylgesuche in Europa in der Schweiz gestellt. Sowohl Dublin-Überstellungen als auch Wegweisungen in den Heimatstaat werden konsequent vollzogen.Aus den oben dargelegten Gründen ist es auch bei der aktuell hohen Anzahl Asyl- und Schutzsuchender völker- und verfassungsrechtlich nicht möglich, einen Aufnahme-Stopp für Asylsuchende zu verfügen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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NR Marcel Dettling
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