Strukturverbesserungsmassnahmen dienen dazu, die landwirtschaftlichen Infrastrukturen zu fördern. Sie ermöglichen, dass sich die Betriebe an die sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen können. Dies erlaubt, die Produktionskosten zu senken und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig leisten diese Massnahmen einen entscheidenden Beitrag in der Erfüllung der zunehmend hohen Anforderungen in Bezug auf den Umgang mit Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Tierwohl. Investitionen in emissionsmindernde Stallhaltungs-Systeme oder Spritzmaschinen-Waschplätze tragen dazu bei, den Absenkpfadzielen einen Schritt näher zu kommen.
Aufgrund der aktuellen Weltlage sind die Kosten zur Umsetzung eines Bauprojekts stark angestiegen. Bau-Material ist teilweise nur begrenzt verfügbar, was die Preise in die Höhe schnellen liess. Trotz dieser erschwerten Bedingungen sind die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion und somit an die Bauernfamilien nicht gesunken. Die Bauernfamilien sind also gezwungen, die nötigen Investitionen trotzdem
zu tätigen. Während die Baukosten aber heute um einiges höher sind als noch vor der Pandemie, blieben die Beiträge und Investitionskredite auf demselben Niveau, haben also anteilsmässig abgenommen.
Gerade Betriebe im Talgebiet stehen vor grossen Herausforderungen, da sie die zunehmenden Anforderungen an die Produktion, z.B. im Bereich der Tierhaltung, ebenfalls umsetzen müssen. Ein Stallneubau oder eine Sanierung führen zu sehr grossen Investitionen. Gleichzeitig sind auch diese Betriebe von den steigenden Kosten betroffen, erhalten aber im Gegensatz zum Berggebiet keine finanzielle Unterstützung vom Bund und Kanton. Der Bundesrat wird aus diesem Grund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Um wie viel sind die Kosten für Bau-Materialien für Ökonomie-Gebäude seit 2020 angestiegen?
2. Welchen Effekt haben diese Preis-Anstiege auf den Landwirtschaftssektor?
3. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bei den Strukturverbesserungsmassnahmen?
4. Gibt es noch weitere Möglichkeiten für die Bauernfamilien, diese Kostensteigerungen aufzufangen?
Antwort des Bundesrates:
1. Gemäss der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind die Preise für landwirtschaftliche Bauten 2022 gegenüber 2020 um 10 Prozent angestiegen.
2. Die Finanzierung konkreter Bauvorhaben wird aufgrund der Preissteigerung entsprechend anspruchsvoller. Knapp tragbare Projekte müssen überarbeitet und Alternativen geprüft werden und es werden kurzfristig weniger Investitionen in Ökonomiegebäude getätigt. Der Volumenindex für Investitionen in landwirtschaftliche Gebäude ist gemäss der LGR im Jahr 2022 gegenüber 2020 um 14 Prozent zurückgegangen.
3. Mit der am 2. November 2022 verabschiedeten Totalrevision der Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) kann das BLW ab 2023 die pauschalen Ansätze für Beiträge und Investitionskredite aufgrund einer Bauteuerung um max. 10 Prozent erhöhen. Das BLW wurde von der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) im Februar 2022 mit der Erarbeitung einer Strukturverbesserungsstrategie 2030+ beauftragt. In diesem Rahmen kann auch eine Anpassung der pauschalen Ansätze diskutiert werden. Das BLW wird den Bericht voraussichtlich im ersten Quartal 2023 der FK-N vorlegen.
4. Grundsätzlich sind steigende Betriebs- und Strukturkosten in der Landwirtschaft über die Produktepreise auch von der Verarbeitung, dem Handel und den Konsumentinnen und Konsumenten zu tragen. Mit einer möglichst guten Positionierung der Produkte auf dem Markt kann die Wertschöpfung zugunsten der Landwirtschaft verbessert werden. Zudem können Kosten gesenkt werden, indem Bauvorhaben redimensioniert, vereinfacht oder mit kostengünstigeren Materialien erstellt werden. Auch ein vermehrter überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und überbetrieblich genutzte Ökonomiegebäude tragen dazu bei. Die aktuelle Situation könnte sich bei einer Entspannung der weltpolitischen Lage wieder ändern.
Antwort des Bundesrates.