20.224417 Die Höhe des Beitrags für Strukturverbesserungsmassnahmen ist nicht mehr zeitgemäss

Antwort des Bundesrates:

1. Gemäss der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind die Preise für landwirtschaftliche Bauten 2022 gegenüber 2020 um 10 Prozent angestiegen.

2. Die Finanzierung konkreter Bauvorhaben wird aufgrund der Preissteigerung entsprechend anspruchsvoller. Knapp tragbare Projekte müssen überarbeitet und Alternativen geprüft werden und es werden kurzfristig weniger Investitionen in Ökonomiegebäude getätigt. Der Volumenindex für Investitionen in landwirtschaftliche Gebäude ist gemäss der LGR im Jahr 2022 gegenüber 2020 um 14 Prozent zurückgegangen.

3. Mit der am 2. November 2022 verabschiedeten Totalrevision der Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) kann das BLW ab 2023 die pauschalen Ansätze für Beiträge und Investitionskredite aufgrund einer Bauteuerung um max. 10 Prozent erhöhen. Das BLW wurde von der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) im Februar 2022 mit der Erarbeitung einer Strukturverbesserungsstrategie 2030+ beauftragt. In diesem Rahmen kann auch eine Anpassung der pauschalen Ansätze diskutiert werden. Das BLW wird den Bericht voraussichtlich im ersten Quartal 2023 der FK-N vorlegen.

4. Grundsätzlich sind steigende Betriebs- und Strukturkosten in der Landwirtschaft über die Produktepreise auch von der Verarbeitung, dem Handel und den Konsumentinnen und Konsumenten zu tragen. Mit einer möglichst guten Positionierung der Produkte auf dem Markt kann die Wertschöpfung zugunsten der Landwirtschaft verbessert werden. Zudem können Kosten gesenkt werden, indem Bauvorhaben redimensioniert, vereinfacht oder mit kostengünstigeren Materialien erstellt werden. Auch ein vermehrter überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und überbetrieblich genutzte Ökonomiegebäude tragen dazu bei. Die aktuelle Situation könnte sich bei einer Entspannung der weltpolitischen Lage wieder ändern.

Antwort des Bundesrates.

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