20.224207 Multifunktionaler Grimseltunnel. Chance jetzt nutzen!

Grund des Vorstosses:

Das Projekt eines multifunktionalen Grimseltunnels ist per Ende 2022 baureif. Der neue Tunnel sieht einen einspurigen Bahntunnel zwischen lnnertkirchen und Oberwald vor. Mit dem Bau des Tunnels wird gleichzeitig die neue Grimsel-Höchstspannungsleitung unterirdisch verlegt (verkabelt). Der multifunktionale Grimseltunnel weist zahlreiche Vorzüge und Modellcharakter auf: – Erstmalig werden Bahn und Hochspannungsleitungen über eine längere Strecke (22 km) gebündelt. Damit wird ein Auftrag des Bundesrates aus dem Jahr 2019 zur Bündelung von Infrastrukturen umgesetzt und das Projekt wird Vorbildcharakter haben für weitere Bündelungsprojekte. – Durch die unterirdische Linienführung und Bündelung werden der Bodenverbrauch reduziert und Eingriffe ins Landschaftsbild sogar rückgängig gemacht, so wie es auch den Zielsetzungen der Perspektive Bahn 2050 entspricht. – Dank den Synergien zwischen Verkabelung und Bahntunnel entsteht ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis. – Mit dem Bau des Grimseltunnels wird erstmals das Schmalspurnetz nördlich und südlich der Berner Alpen zusammengeschlossen und es entsteht ein neues, attraktives touristisches Produkt welches auch die Erreichbarkeit der am Streckennetz liegenden Ortschaften wesentlich verbessert und so regionalökonomische Impulse im zentralen Alpenraum auslösen kann. – Die bautechnischen Risiken sind minim, da die Geologie an der Grimsel bestens bekannt ist. Für die Verkabelung der Höchstspannungsleitung besteht eine zeitliche Dringlichkeit. Das entsprechende Sachplanverfahren wurde im Sommer 2022 durchgeführt. Seitens der betroffenen Stellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der weiteren interessierten Akteure wird diese Verkabelung in Kombination mit dem gleichzeitigen Bau des Grimselbahntunnels klar favorisiert. Damit die Verfahren kombiniert und der Bau des Grimseltunnels in Angriff genommen werden kann, muss zwingend ein Finanzierungsentscheid zum bahntechnischen Teil im Jahr 2023 vorliegen.

Antwort des Bundesrates:

Vom Juni bis Oktober 2022 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050. Im erläuternden Bericht (Fedlex>Vernehmlassungen>Abgeschlossene) hat das UVEK über den Stand des Projektes Grimselbahn berichtet. Ende 2022 werden Unterlagen zur Machbarkeit eines multifunktionalen Grimseltunnels in Form von Studien vorliegen, welche die Bündelung beider Infrastrukturvorhaben grundsätzlich belegen. Ausstehend ist der Entscheid des Bundesrates zum SÜL-Verfahren, welcher eine Voraussetzung ist, für eine Verkabelung der bisherigen Freileitungen über die Grimsel.Um ein Projekt in einem Ausbauschritt aufzunehmen, muss laut Art. 48c Ziffer 2 des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) ein Bedarfsnachweis und ein betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes Angebotskonzept vorliegen. Im Rahmen des Planungsprozesses zum Ausbauschritt 2035 wurde dies in den Jahren vor 2018 für die Grimselbahn gemacht. Daraus resultierte ein ungenügendes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,7 bei einer damaligen Kostenschätzung von 250 Mio. Franken. Deshalb wurde das Projekt im Ausbauschritt 2035 nicht zur Realisierung beantragt.Im Rahmen der Botschaft zum nächsten Ausbauschritt, die 2026 vorgelegt wird, soll das Projekt der Grimselbahn erneut bewertet und damit auch anderen Bahnprojekten gegenübergestellt werden, um dem Parlament eine fundierte Entscheidungsgrundlage unterbreiten zu können. Die Netto-Ausbaukosten dürften nach aktuellen Informationen um einiges höher liegen. Genauere Angaben dazu werden Ende 2022 vorliegen.Der Bundesrat ist dennoch bereit, die Zeit bis 2026 zu nutzen, um die Projektreife eines multifunktionalen Tunnels bis zu diesem Zeitpunkt zu erlangen. Um keine Präjudizen zu schaffen und das Projekt nicht zu verzögern, ist zu prüfen, die notwendigen Studien (Vorprojekt) im Rahmen der Botschaft zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur zu finanzieren, die der Bundesrat 2023 verabschieden wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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NR Marcel Dettling
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