20.223823 Keine finanzielle Beteiligung an Schattenparlamenten

Grund des Vorstosses:

In keinem anderen Land der Welt haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger so viele politische Rechte wie in der Schweiz. Alle 4 Jahre können die Volksvertreter gewählt werden. Mit dem Instrument der Volksinitiative kann zudem die Verfassung geändert werden und mit dem Referendum kann sogar über ein Gesetz abgestimmt werden. Mit der finanziellen Beteiligung von Bürgerräten untergräbt der Bund die demokratisch legitimierten Institutionen ohne das ein Mehrwert generiert wird. Solche Bürgerräte können durchaus Sinn machen in Ländern wo die Bürger weniger Möglichkeiten haben als in der Schweiz. In unserem Land wirken sie jedoch genau gegenteilig. Sie sind höchst bedenklich für unsere direkte Demokratie. Deshalb muss es dem Bund untersagt werden sich hier mit Steuergeldern zu beteiligen.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz auf allen Staatsebenen über ausgeprägte, institutionalisierte politische Mitwirkungsmöglichkeiten verfügen. Neben den formalisierten Beteiligungsformen gibt es eine grosse Vielfalt an niederschwelligeren Instrumenten mit partizipativem Charakter.Ein solches Instrument ist jenes des sogenannten «Bürgerrats» im Sinne eines zeitlich beschränkten Dialogs von Bürgerinnen und Bürgern zu spezifischen Themen und Sachfragen. Entsprechende Projekte werden vorwiegend von zivilgesellschaftlichen Akteuren initiiert und teilweise vom Bund im Rahmen der bestehenden Kompetenzen und Fördermittel (z.B. Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG; SR 446.1) unterstützt. Diese Gremien verfügen über keinerlei rechtliche Entscheidungskompetenzen. Sie sind damit auch nicht vergleichbar mit dem im Rahmen der vom Nationalrat abgelehnten pa. iv. Grüne Fraktion 20.467 vorgesehenen Klimarat, der über weitreichende Kompetenzen verfügt hätte. Aus dem Bundesrecht ergibt sich auch keine Möglichkeit, einen Bürgerrat mit Entscheidungsbefugnissen auszustatten.Aus Sicht des Bundesrates scheint es unnötig, die Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger durch ein generelles Finanzierungsverbot einzuschränken. Der Bundesrat lehnt ein Verbot auf Vorrat ab.

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NR Marcel Dettling
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