20.223734 «Hey You». Die untaugliche und nicht stufengerechte Sexualaufklärungsbroschüre für Kinder ab 12 Jahren

Antwort des Bundesrates:

1. bis 5. Der Bundesrat hat in den Antworten auf die Interpellationen 20.4651 Herzog Verena («Staatsgelder für Masturbationskampagne?») und 22.3320 Herzog Verena («Sexuelle Gesundheit Schweiz. Lust-Comics für Kinder») ausgeführt, dass die Sexualaufklärung seit deren Anfängen zu Diskussionen führt. Insbesondere die Frage, was altersgerecht ist, wird wiederholt thematisiert. Im Interesse der gesunden Entwicklung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen erachtet der Bundesrat diese Frage als wichtig. Dem Bundesrat ist auch bewusst, dass in der Gesellschaft unterschiedliche Werte, Haltungen und Lebensweisen vertreten sind. Das bedeutet umso mehr, dass Produkte für die Sexualaufklärung professionell entwickelt und auch Vielfalt dargestellt werden muss. Die Aufklärungsbroschüre «Hey You» wurde mit Fachpersonen aus den Bereichen sexuelle Gesundheit sowie Sexualaufklärung und unter Einbezug von Schulklassen im Alter von 12 bis 16 Jahren erarbeitet.Im Bericht vom 21. Februar 2018 «Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung» in Erfüllung des Postulats 14.4115 Regazzi erläutert der Bundesrat, Sexualaufklärung soll im Elternhaus beginnen und zwecks chancengerechter Prävention in der Schule fortgeführt werden. Der Bundesrat respektiert grundsätzlich die kantonale Hoheit in diesem Bereich und äussert sich – mit Ausnahme von Themen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen – nicht zu einzelnen Inhalten der Sexualaufklärung. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass Toleranz und Respekt der Vielfalt an Werten und Haltungen in der Gesellschaft gewährleistet werden müssen.6. Wie der Bundesrat in den Antworten auf die Interpellationen 18.3075 Frehner («Sexuelle Gesundheit Schweiz. Frühsexualisierungs-Propaganda mit Steuergeldern?»), 19.4103 Frehner («Sexuelle Gesundheit Schweiz. Missbrauchte Staatsgelder für den Geschlechterkampf?») und 20.4651 Herzog Verena («Staatsgelder für Masturbationskampagne?») ausgeführt hat, unterstützt der Bund die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) auf der Basis des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) mittels Finanzhilfen für Massnahmen zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS). Bedingung für Finanzhilfen ist, dass die durch SGCH erbrachten und durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützten Massnahmen den Zielen der Prävention von HIV und anderer sexuell übertragbare Infektionen dienen. Das BAG überprüft die Finanzhilfe an SGCH jährlich hinsichtlich Zweck, Zielen und Verhältnismässigkeit und kann in diesem Rahmen die aktuelle Diskussion betreffend diverser Wertehaltungen mitberücksichtigen, wobei es eine wichtige Aufgabe der Bundesbehörden bleibt, Diversität und Chancengleichheit zu schützen und zu fördern. Antwort des Bundesrates.

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