Das EU-Parlament hat am 8. Juni 2022 einem Antrag zugestimmt, ab 2035 keine Immatrikulationen neuer Personen- und Lieferwagen mit Verbrennungsmotoren mehr zulassen zu wollen. Zahlreiche Automobilhersteller hatten bereits zuvor den Ausstieg aus der Produktion von Antrieben mit Benzin- und Dieselaggregaten innerhalb der kommenden 13 Jahre verkündet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:1. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat, die Erstellung von Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge im öffentlichen und privaten Bereich, vor allem für Mieter und Stockwerkeigentümer, sicherzustellen und zu fördern?2. Sind hier Massnahmen vorgesehen, die vor dem möglichen Inkrafttreten eines neuen CO2-Gesetzes im Jahr 2025 ergriffen werden können?3. In der Vorlage des künftigen CO2-Gesetzes sieht der Bundesrat eine Finanzierung der Fördermassnahmen zugunsten des Ladeinfrastrukturausbaus ausschliesslich aus den CO2-Sanktionen der Fahrzeugimporteure vor. Diese werden aber mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität zunehmend geringer ausfallen. Kann sich der Bundesrat eine Finanzierung entsprechender Massnahmen aus anderen Quellen vorstellen, und falls ja, aus welchen?4. In der «Roadmap Elektromobilität 2025» des UVEK wurde ein Ziel von «20 000 allgemein zugänglichen Ladestationen» festgelegt. Ein gutes Verhältnis zwischen öffentlichen Ladestationen und «Steckerfahrzeugen» (Plug-in-Hybride und Elektroautos) beträgt 1:10. Zum letzten Stichtag der Erfassung am 30. September 2021 fuhren bereits über 113 000 Steckerfahrzeuge auf unseren Strassen, bis 2025 wird es rund eine halbe Million sein. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Ziel von 20 000 allgemein zugänglichen Ladestationen bis 2025 deutlich zu tief ausgefallen ist?5. Wie will der Bundesrat den Ausbau der inländischen, CO2-armen Stromproduktion gewährleisten, damit all diese Fahrzeuge einst zuverlässig geladen bzw. mit Wasserstoff und/oder synthetischen Treibstoffen betankt werden können?6. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Schweizer Stromnetzes zu ergreifen, wenn bereits in wenigen Jahren rund eine halbe Million Steckerfahrzeuge auf unseren Strassen fährt?7. Hegt der Bundesrat Pläne, in einer Strommangellange per Notrecht das Laden von Elektroautos zu untersagen?
Antwort des Bundesrates:
1. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage des revidierten CO2-Gesetzes ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und im öffentlichen Strassenraum vorgeschlagen. Zudem hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit 57 Organisationen, Unternehmen sowie Vertreterinnen und Vertretern aller Staatsebenen die Roadmap Elektromobilität 2025 unterzeichnet. Zwei der Ziele setzen Schwerpunkte beim Ausbau der allgemein zugänglichen Ladeinfrastruktur sowie beim nutzerfreundlichen und netzdienlichen Laden zuhause, unterwegs und am Arbeitsplatz. Daneben werden entlang der Nationalstrassen sämtliche der ca. 100 Rastplätze mit Schnellladeinfrastruktur ausgerüstet. Ende April 2022 waren bereits 19 Rastplätze ausgerüstet, bis Ende 2022 werden voraussichtlich 47 Rastplätze über Schnellladeinfrastruktur verfügen. Zudem kann der Bund öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität über das Programm Agglomerationsverkehr mitfinanzieren.2. Auf Bundesebene sind aktuell keine weiteren regulatorischen Massnahmen geplant. Verschiedene Kantone und Gemeinden fördern jedoch aktuell die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden oder planen dies in näherer Zukunft zu tun. Im freiwilligen Bereich begleitet das BFE im Rahmen des Programms EnergieSchweiz den Aufbau der Ladeinfrastruktur mit verschiedenen Massnahmen.3. Verschiedene Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz äussern sich u.a. auch zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für die Förderung der Ladeinfrastruktur. Der Bundesrat wird sich im Rahmen seiner Botschaft zum CO2-Gesetz an das Parlament im Herbst 2022 hierzu äussern.4. Die Zielsetzung der 20’000 allgemein zugänglicher Ladestationen der Roadmap Elektromobilität fokussiert primär auf reine Elektrofahrzeuge und strebt dort ein Verhältnis von 15 Elektrofahrzeugen pro allgemein zugänglicher Ladestation an (im reiferen E-Mobilitätsmarkt Norwegen sind es z.B. 35 Elektrofahrzeuge). Plug-in Hybride laden aufgrund sehr tiefer Ladegeschwindigkeiten und geringer Batteriekapazität primär zuhause bzw. am Arbeitsplatz und nur im Ausnahmefall an öffentlichen Ladestationen. Auch für einen für die Betreiber wirtschaftlichen Betrieb von Ladestationen ist eine gewisse Anzahl von Ladeereignissen pro Tag essentiell.5. Die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht vor, mit Hilfe eines raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien, Effizienzmassnahmen und einer zusätzlichen Speicherreserve eine sichere und klimaneutrale Stromversorgung sicherzustellen. Die Vorlage befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Zudem sollen die Bewilligungsverfahren für bedeutende Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigt werden; dazu wird aktuell eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgewertet.6. Die Strategie Stromnetze legt die Grundlagen für einen zeit- und bedarfsgerechten Ausbau der Netze, um erneuerbare Energien ins Netz zu integrieren. In der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht der Bundesrat zudem vor, die nötigen regulatorischen Rahmenbedingungen für einen vielseitigen Einsatz der Flexibilität einzuführen.7. Es ist denkbar, dass bei Strommangellagen auch die Elektromobilität eingeschränkt werden müsste, wenn es die konkrete Situation erfordern würde. Die Einschränkung würde auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) verordnet. Das LVG erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, zur Bewältigung einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, wobei der Bedeutung der Mobilität Rechnung getragen wird. Antwort des Bundesrates.