20.223703 Ladeinfrastruktur und Stromproduktion für die Elektromobilität

Antwort des Bundesrates:

1. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage des revidierten CO2-Gesetzes ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und im öffentlichen Strassenraum vorgeschlagen. Zudem hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit 57 Organisationen, Unternehmen sowie Vertreterinnen und Vertretern aller Staatsebenen die Roadmap Elektromobilität 2025 unterzeichnet. Zwei der Ziele setzen Schwerpunkte beim Ausbau der allgemein zugänglichen Ladeinfrastruktur sowie beim nutzerfreundlichen und netzdienlichen Laden zuhause, unterwegs und am Arbeitsplatz. Daneben werden entlang der Nationalstrassen sämtliche der ca. 100 Rastplätze mit Schnellladeinfrastruktur ausgerüstet. Ende April 2022 waren bereits 19 Rastplätze ausgerüstet, bis Ende 2022 werden voraussichtlich 47 Rastplätze über Schnellladeinfrastruktur verfügen. Zudem kann der Bund öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen für die Elektromobilität über das Programm Agglomerationsverkehr mitfinanzieren.2. Auf Bundesebene sind aktuell keine weiteren regulatorischen Massnahmen geplant. Verschiedene Kantone und Gemeinden fördern jedoch aktuell die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden oder planen dies in näherer Zukunft zu tun. Im freiwilligen Bereich begleitet das BFE im Rahmen des Programms EnergieSchweiz den Aufbau der Ladeinfrastruktur mit verschiedenen Massnahmen.3. Verschiedene Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz äussern sich u.a. auch zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für die Förderung der Ladeinfrastruktur. Der Bundesrat wird sich im Rahmen seiner Botschaft zum CO2-Gesetz an das Parlament im Herbst 2022 hierzu äussern.4. Die Zielsetzung der 20’000 allgemein zugänglicher Ladestationen der Roadmap Elektromobilität fokussiert primär auf reine Elektrofahrzeuge und strebt dort ein Verhältnis von 15 Elektrofahrzeugen pro allgemein zugänglicher Ladestation an (im reiferen E-Mobilitätsmarkt Norwegen sind es z.B. 35 Elektrofahrzeuge). Plug-in Hybride laden aufgrund sehr tiefer Ladegeschwindigkeiten und geringer Batteriekapazität primär zuhause bzw. am Arbeitsplatz und nur im Ausnahmefall an öffentlichen Ladestationen. Auch für einen für die Betreiber wirtschaftlichen Betrieb von Ladestationen ist eine gewisse Anzahl von Ladeereignissen pro Tag essentiell.5. Die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht vor, mit Hilfe eines raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien, Effizienzmassnahmen und einer zusätzlichen Speicherreserve eine sichere und klimaneutrale Stromversorgung sicherzustellen. Die Vorlage befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Zudem sollen die Bewilligungsverfahren für bedeutende Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigt werden; dazu wird aktuell eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgewertet.6. Die Strategie Stromnetze legt die Grundlagen für einen zeit- und bedarfsgerechten Ausbau der Netze, um erneuerbare Energien ins Netz zu integrieren. In der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht der Bundesrat zudem vor, die nötigen regulatorischen Rahmenbedingungen für einen vielseitigen Einsatz der Flexibilität einzuführen.7. Es ist denkbar, dass bei Strommangellagen auch die Elektromobilität eingeschränkt werden müsste, wenn es die konkrete Situation erfordern würde. Die Einschränkung würde auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes (LVG; SR 531) verordnet. Das LVG erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, zur Bewältigung einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, wobei der Bedeutung der Mobilität Rechnung getragen wird. Antwort des Bundesrates.

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