Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Gewichtsbeschränkung für Wohnmobile und Kleinbusse auf 4,25 t vereinheitlicht wird.
Grund des Vorstosses:
Die Fahrzeugbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm entwickelt: Fahrzeuge werden immer sicherer, verbrauchen weniger Treibstoffe und verursachen viel geringere Emissionen. Dies gilt insbesondere auch für Wohnmobile und Kleinbusse.Die technischen Fortschritte haben aber auch zur Folge, dass sich das Leergewicht dieser Fahrzeuge erhöht hat.Beispielsweise aufgrund vorgeschriebener Sicherheitselemente und Massnahmen zur Emissionsreduktion.Dies hat Folgen für Inhaber des Führerausweises der Kategorie B: Eine Familie mit zwei Kindern kann heute kaum ohne Gewichtsüberschreitung ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen fahren, obwohl die Fahrzeuge auf höhere Lasten aIs 3,5 Tonnen ausgelegt sind.Die heute gültigen Gewichtsbeschränkungen sind nicht mehr zeitgemäss und haben zu nicht nachvollziehbaren Benachteiligungen einzelner Fahrzeugtypen geführt. Wer heute mit Führerausweis Kat. B einen Anhänger bis 750 kg zieht, darf schon ein Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen auf die Strasse bringen. Für Wohnmobile mit Elektroantrieb sind die 4,25 Tonnen seit 1. April 2022 ebenfalls Tatsache.Mit der heutigen Regelung werden Anhängerzüge und Elektrofahrzeuge bevorteilt – oder andersrum gesagt:Wohnmobile mit Verbrennungsmotoren benachteiligt. Diese Motion will eine zeitgemässe Anpassung und Vereinheitlichung der Gewichtsbeschränkung für Wohnmobile der Kategorie B und für Kleinbusse.
Antwort des Bundesrates:
In der EU und der Schweiz dürfen mit der Führerausweiskategorie B nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg geführt werden. Ausnahmen gibt es in der EU und auch in der Schweiz, einzig für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, um dessen Mehrgewicht zu kompensieren.Derzeit revidiert die EU ihre Führerausweisvorschriften. Die Mitgliedstaaten diskutieren dabei, ob sie die Gewichtslimite bei der Kategorie B generell auf 4250 kg erhöhen wollen. Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag zur Revision der Führerscheinrichtlinie voraussichtlich im 4. Quartal 2022 verabschieden.Sollte die EU die Gewichtslimite bei der Kategorie B in der Folge auf 4250 kg erhöhen, wird der Bundesrat zur Diskussion stellen, das Gesamtgewicht bei der Kategorie B auch in der Schweiz unabhängig von der Antriebsart auf 4250 kg festzulegen.Zum heutigen Zeitpunkt lehnt der Bundesrat jedoch eine Erhöhung der Gewichtslimite und damit einhergehend eine Regelung nur für den Binnenverkehr ab. Bei Fahrten über die Schweizer Grenze müsste eine höhere Gewichtslimite von den ausländischen Behörden nicht anerkannt werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.