20.220441 Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen

Grund des Vorstosses:

Aktuell stehen den Schweizer Landwirten viele moderne, innovative Pflanzenschutzmittel nicht zur Verfügung, da in den letzten Jahren viele alte Pflanzenschutzmittel verboten oder vom Markt genommen wurden und nur eine sehr geringe Zahl neuer Mittel bewilligt werden. Deshalb können viele landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht mehr in genügendem Ausmass geschützt werden. Dies wirkt für den Konsumenten angebotseinschränkend und – in der aktuellen Situation steigender Inflation besonders stossend – preistreibend.Ferner widerspricht die Tatsache, dass heute kaum neue, innovative Pflanzenschutzmittel bewilligt werden, dem Grundsatz, wonach die Schweiz die Versorgung mit einheimisch produzierten Lebensmitteln fördern will, um einen Mindestanteil im Inland produzierter Nahrung gewährleisten zu können. Schliesslich ist die Situation für Landwirte und Produzenten nicht länger haltbar: Es drohen Ausfälle, die durch Importe kompensiert werden müssen. Die Schweizer Pflanzenschutzmittelverordnung baut praktisch 1:1 auf der EU-Regulation 1107/2009 auf. Weil es für die Schweiz zweckdienlich ist, werden heute in allen technischen Bereichen der Zulassung die EU-Vorschriften übernommen; in der PSMV wird direkt auf die EU-Bestimmungen verwiesen. Demnach werden die Beurteilungsergebnisse sowie die Erwägungen der Kommission, die im Rahmen des Genehmigungsprozesses in der EU erarbeitet werden, durch die Schweiz übernommen. Die Wirkstoffgenehmigung ist damit stark an die EU gekoppelt. Dennoch werden heute in der Schweiz fast keine Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 hat der Bundesrat bereits auf eigene Initiative beschlossen, beim Widerruf der Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel auf eine eigene Beurteilung der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu verzichten und die Beurteilung der EU zu übernehmen. Die Schweiz soll daher folgerichtig die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und die Zulassung von EU-Länder der Produkte anerkennen. Eine autonome Übernahme der Zulassungen aus der EZ für Pflanzenschutzmittel ist aus gesetzgeberischer Sicht auch in Bezug auf die Komplexität und Einheit der Materie geboten und kann mit wenigen Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt werden. Administrativ führt dies zu einer enormen Entlastung der Behörden und zu einer rasch messbaren Verbesserung für die Schweizer Landwirtschaft.Betreffend der Verwendungsvorschriften: Mittels der vorliegenden pa. iv. wird auch sichergestellt, dass die Produktbewilligungen den schweizerischen Anwendungsvorschriften entsprechen – und wo nötig – gegenüber der EU auf die schweizerischen Bedürfnisse angepasst sind. Mittels der pa. iv. ist ferner sicherzustellen, dass die Behörden die seitens der Industrie vorliegenden wissenschaftlichen Daten zu den Eigenschaften der Produkte für die Übernahme der Bewilligung und für die Übernahme der Anwendungsvorschriften prüfen können. Die Regelung hält fest, dass die Verwaltung die seitens der Industrie zur Verfügung gestellten Daten verwendet.

Teile diesen Beitrag mit deinen Freunden

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp

NR Marcel Dettling
Jessenenstr. 110
8843 Oberiberg
info@marcel-dettling.ch