Postulat: Erhöhung des GVE-Faktors bei den Rindern und die Auswirkungen

Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine Erhöhung des GVE-Faktors um je 0,10 bei den Rindern im Alter von 365-730 Tagen sowie von über 730 Tage, auf die verschiedene Bereiche der Landwirtschaft hat.

Begründung:

Erfahrungen aus der Praxis zeigen deutlich auf, dass die GVE-Faktoren für Rinder der Milchviehrassen zu tief angesetzt sind. Aufgrund des genetischen Zuchtfortschrittes werden die Tiere immer frühreifer.

Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die erstlaktierenden Milchkühe. Damit die Tiere die gewünschte Milchleistung bereits in der ersten Laktation erzielen können, sind sie neben guter Genetik vor allem auf eine optimale Fütterung angewiesen. Der Futterverzehr der Aufzuchtrinder stieg deshalb in den letzten Jahren deutlich an, weshalb mit der Erhöhung des GVE-Faktors für Rinder ab 1-jährig dem effektiven Futterverzehr dieser Tierkategorie Rechnung getragen werden soll.

Bei den Stallbauten ist die Situation gleich. Der Flächenbedarf steigt nicht in einem linearen Verhältnis zu den GVE-Faktoren an. Hochtragende Rinder mit einem GVE-Ansatz von 0,6 brauchen gemäss FAT-Tabelle die gleichen Platzverhältnisse wie Kühe, welche mit 1,0 GVE gerechnet werden. Aber auch der Platzbedarf für Rinder zwischen 12 und 24 Monaten ist im Verhältnis zu den Kühen nach der FAT-Tabelle um mindestens 20 Prozent höher angesetzt. Die zu tiefen GVE-Faktoren haben Auswirkungen auf die BTS, RAUS und Alpungsbeiträge. Neben der SAK Berechnung dürften auch weitere Bereiche der Landwirtschaft durch eine solche Erhöhung betroffen sein. Deshalb soll der Bundesrat sämtliche Auswirkungen aufzeigen, die eine Erhöhung des GVE-Faktors bei den Rindern nach sich zieht.

 

zum Vorstoss auf parlament.ch

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NR Marcel Dettling
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