Der Bundesrat wird beauftragt, die wirkungsvolle Eindämmung des illegalen Schmuggels von Fleisch und damit verbunden die Durchsetzung der geltenden Gesetze zu prüfen:
1. ob bzw. inwieweit die Eidgenössische Zollverwaltung in Zukunft eine detaillierte, allenfalls auch öffentlich zugängliche Statistik zum Fleischschmuggel führen kann;
2. wie stark die personellen Kapazitäten beim Grenzwachtkorps innert drei Jahren zu erhöhen sind, damit die zur effektiven Bekämpfung von Fleischschmuggel notwendigen Grenzkontrollen auch wirklich durchgeführt werden können;
3. ob bzw. inwieweit sich die Voraussetzungen schaffen lassen, um im Falle von nachweislich gewerbsmässigem Fleischschmuggel verschärfte Strafen sowohl monetärer wie auch nichtmonetärer Art mit klar abschreckender Wirkung aussprechen zu können.