Motion: Kulturland und Wald sind gleichwertig

Der Bundesrat wird beauftragt, durch Anpassung der Gesetzgebung sicherzustellen, dass Rodungsersatz und ökologische Ausgleichsmassnahmen nicht mehr auf landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen.

Der strikte Waldschutz machte vor 100 Jahren Sinn, als der Wald in der Schweiz stark unter Druck war. Heute ist die Situation genau umgekehrt: Jede Sekunde fällt ein halber Quadratmeter Kulturland der Ausdehnung des Waldes zum Opfer. Zusammen mit dem Flächenbedarf der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung geht trotz der ersten Etappe der RPG-Revision nach wie vor fast ein Quadratmeter Kulturland pro Sekunde verloren. Dies zeigen die neuesten Resultate der aktuellen Arealstatistik.

Angesichts dieser Tatsache macht es keinen Sinn, dass auf Kulturland weiterhin Wald aufgeforstet wird oder für ökologische Ausgleichsmassnahmen wertvolle Flächen der Lebensmittelproduktion entzogen werden. Erst vor ein paar Jahren haben wir im Parlament entschieden, den Rodungsersatz zu lockern. Allerdings stellen wir in der Praxis fest, dass die Bundesbehörden selbst im Berggebiet, wo der Waldeinwuchs unsere Landschaft und Landwirtschaft gefährdet, die Kantone zwingen, Realersatz auf Kulturland zu leisten. Dies läuft dem verfassungsgemässen Kulturlandschutz zuwider.

Solange der Wald gesamtschweizerisch auf dem Vormarsch ist und Kulturland verlorengeht, ist dieser Rodungsersatz wie auch die ökologischen Ausgleichsmassnahmen auf der grünen Wiese oder gar auf besten Ackerflächen nicht mehr tolerierbar. Umso weniger, als das Stimmvolk im Herbst 2017 den Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit mit überwältigenden 78 Prozent Jastimmen angenommen hat. Dort steht prominent, dass das Kulturland langfristig erhalten werden muss. Dasselbe verlangen auch die Verfassungsartikel zur Raumplanung, zur Landesversorgung und zur Landwirtschaft. Ebenfalls die Grundsätze des Raumplanungsgesetzes. 2015 hat die GPK einen Bericht zum Kulturlandschutz erstellt und ist zum Schluss gekommen, dass der Bund seine Aufgabe nicht wahrnimmt.

Daher muss die Gesetzgebung so angepasst werden, dass auf landwirtschaftlichem Kulturland auf jegliche Form von Rodungsersatz und ökologischen Ausgleichsmassnahmen künftig verzichtet wird. Wenn, dann sollen diese Ersatzmassnahmen beispielsweise durch eine qualitative Aufwertung innerhalb des bestehenden Wald- oder Naturschutzareals erfolgen.

Verlauf der Motion

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NR Marcel Dettling
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