Antwort, Sommaruga Simonetta, Bundesrätin:
Im geplanten Bundesasylzentrum Schwyz werden Mitarbeitende des Staatssekretariates für Migration sowie der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister arbeiten. Erfahrungsgemäss werden diese Stellen vorwiegend mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Ort besetzt. Gleichzeitig wird das einheimische Gewerbe bei der Vergabe sowohl von baulichen wie auch von betrieblichen Aufträgen selbstverständlich berücksichtigt.
Die Kompensation für die einzelnen Standortkantone legen jeweils die Kantone fest. Nach geltender Regelung erfolgt diese eins zu eins. Das Bundesasylzentrum in Schwyz wird in einer ersten Phase über 400 Betten verfügen. Entsprechend werden dem Kanton Schwyz 400 Asylsuchende pro Jahr weniger zugewiesen. Für die Sicherheit im und unmittelbar um das Zentrum sind die vom Staatssekretariat für Migration beauftragten Sicherheitsdienstleister verantwortlich. Polizeiliche Aufgaben gehören in die Kompetenz der Kantone. Der Bund richtet den Kantonen einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten aus. Dieser beträgt jährlich 110 000 Franken pro 100 Unterbringungsplätze. Diese Bestimmung wurde vom Parlament mit der Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis zum 28. September 2019 beschlossen. Mit der Annahme der Vorlage für die Beschleunigung der Asylverfahren würde die Bestimmung unbefristet Geltung erlangen.