In der Schweiz ist es verboten, den Tieren Leistungsförderer zu verabreichen. Trotzdem ist es erlaubt, diese Produkte zu importieren. Allerdings stösst dies immer wieder auf grosses Unverständnis in der Bevölkerung. Es gibt auch immer wieder Vorstösse, die dies ändern möchten. Wenn nun solches Fleisch importiert und verkauft wird, ist dies auch auf dem Produkt zu vermerken. Seit dem 1. März 2016 muss z. B. Lammfleisch aus Neuseeland mit der Aufschrift «kann mit nicht hormonellen Leistungsförderern, wie Antibiotika, erzeugt worden sein» deklariert werden. Wie nun festgestellt wurde, haben die zwei Grossverteiler, Migros und Coop, gegen diese neuen Bestimmungen verstossen und solche Produkte nicht deklariert. Wie verschiedenen Medienberichten entnommen werden konnte, handelt es sich hierbei um neuseeländisches Lammfleisch.
Nun stellen sich doch verschiedene Fragen dazu:
1. Werden diese Vergehen geahndet?
2. Wie hoch werden die Bussen ausfallen?
3. In welchen Abständen werden die Grossverteiler kontrolliert?
4. Was passiert im Wiederholungsfall?
5. Wurden noch weitere solche Verstösse festgestellt?
zum Vorstoss und zur Antwort des Bundesrates auf parlament.ch