Aufgrund der hohen Präsenz von SRG-Mitarbeitern haben in der Vergangenheit andere Medienschaffende bei Bundesratswahlen keinen Zugang zum Bundeshaus erhalten.
– Wurde am 5. Dezember 2018 privaten Medienschaffenden der Zugang zum Bundeshaus verwehrt?
– Wie stellt der Bundesrat die Medienvielfalt auch für die Berichterstattung zu den Bundesratswahlen sicher?
– Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl SRG-Mitarbeitender, die am Bundesratswahltag Zugang zum Bundeshaus erhalten?