Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Gewässerschutz sämtliche Standesinitiativen (12.309 und folgende) sowie u. a. auch die Motion Müller Leo 12.3047 zur Ablehnung empfohlen. Gleichzeitig wurde aber versprochen, die Gewässerschutzverordnung anzupassen. In einigen Kantonen wurde darauf die Gewässerraumausscheidung sistiert, bis in Bern Klarheit herrscht.
Wann genau passt nun der Bundesrat die Gewässerschutzverordnung an, bzw. welche weiteren Schritte sind geplant?