Das Staatssekretariat für Migration (SEM) möchte im Zwist um das geplante Bundesasylzentrum Wintersried die Mehrkosten eines allfälligen Bundesasylzentrums Glaubenberg auf die Innerschweizer Kantone abwälzen.
1. Wie hoch beziffert das SEM die Mehrkosten eines Bundesasylzentrums Glaubenberg zum Standort Wintersried?
2. Mit welcher gesetzlichen Grundlage will das SEM diese Mehrkosten auf die betroffenen Kantone abwälzen?
3. Ist es der Sache dienlich, wenn das SEM versucht, einen Zwist unter den Innerschweizer Kantonen zu verursachen?